Ausländerfeindlichkeit : Bewährungsstrafen für Randalierer von Rostock
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25.08.1992: Verängstigte Bewohner des Asylbewerberheimes Lichtenhagen nach der Randale-Nacht Bild: dpa
Zehn Jahre sind seit den Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen vergangen. Jetzt wurden zwei Täter zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Zehn Jahre nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Rostock-Lichtenhagen wurde am Montag das vorläufig letzte Urteil gesprochen. Das Landgericht Schwerin verhängte gegen drei Täter Bewährungsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten. Die drei Angeklagten wurden wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung für schuldig befunden.
Die jungen Männer aus Schwerin müssen damit für ihre Beteiligung an dem Anschlag, bei dem mehr als 100 Menschenleben gefährdet waren, nicht ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Revision angekündigt hat.
„Jeder hat Brandsatz geworden“
Das Gericht, das sich im wesentlichen auf die Aussagen einer Zeugin aus dem früheren Umfeld der Männer stützte, sah die Schuld der heute 27, 28 und 29 Jahre alten Mittäter als erwiesen an. „Sie haben jeder mindestens einen Brandsatz Richtung Heim geworfen“, sagte der Vorsitzende Richter Horst Heydorn in der Urteilsbegründung. Doch hätten sie nicht zu den Haupttätern unter den rund 400 Angreifern gehört, die am 24. August 1992 unter dem Beifall von rund eintausend Schaulustigen Steine und Molotowcocktails gegen das Hochhaus geworfen hatten. Sie seien als einzige Täter von Lichtenhagen aber wegen Mordversuchs angeklagt worden, weil der Bundesgerichtshof 1994 die Rechtsprechung für fremdenfeindliche Brandanschläge verschärfte.
Nur drei Randalierer saßen Strafe ab
In früheren Prozessen waren mehr als 40 Angreifer verurteilt worden; nur drei mussten Haftstrafen absitzen. Die zuletzt Angeklagten seien spontan nach Rostock gefahren, hätten sich dann aber bereitwillig in die Masse vor dem Heim eingereiht. „Sie wollten Furcht und Schrecken verbreiten“, sagte Heydorn. Dafür hätten sie auch die Gefährdung von Menschenleben in Kauf genommen.
Bei der Strafbemessung müsse jedoch die lange Zeitdauer zwischen der Tat und dem Prozessbeginn im November 2001 berücksichtigt werden, sagte Heydorn, gegen den wegen des Vorwurfs der Prozessverschleppung ermittelt wird. Alle drei Männer seien zwar auch nach Lichtenhagen mehrfach straffällig geworden. Doch sehe das Gericht heute für alle drei eine „günstige Sozialprognose“.
Verteidigung: „Urteilsbegründung zu dünn“
Mit den für je zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen von einem Jahr für den damals 17-jährigen sowie jeweils 18 Monaten für die beiden älteren Mittäter folgte das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. „Das Urteil geht in Ordnung“, sagte Staatsanwalt Thorsten Kopf. Auch die beiden Nebenkläger, die erstmals in einem Lichtenhagen-Prozess zugelassen wurden, waren mit dem Urteil zufrieden. „Uns war wichtig, dass der Schuldspruch so präzise auf Mordversuch lautete“, sagte der Rostocker Ausländerbeauftragte Wolfgang Richter. Die Urteilsbegründung sei ihnen „zu dünn“, sagte einer der Verteidiger nach dem Urteilsspruch.