Angst vor schwarzen Löchern : Klage gegen den Weltuntergang abgewiesen
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Wird der neue Protonenbeschleuniger das irdische Leben vernichten? Bild: REUTERS
Eine in Zürich lebende Deutsche befürchtet, der neue in Genf gebaute Protonenbeschleuniger werde schwarze Löcher provozieren und so das irdische Leben auslöschen. Sie reichte Klage ein, doch das Verwaltungsgericht Köln wiegelte ab: „Keine reale Gefährdung“.
Es hört sich an wie eine der vielen Eilentscheidungen, die deutsche Gerichte Tag für Tag fällen. Doch hier geht es ums Ganze, um das Schicksal der Erde. Die Bundesrepublik Deutschland, so entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Köln, sei nicht dazu verpflichtet, ihre Delegierten im Rat der Europäischen Kernforschungsorganisation Cern anzuweisen, den Einsatz des Protonenbeschleunigers in Genf zu verhindern.

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In dem Protonenbeschleuniger sollen Teilchen mit einer hohen Geschwindigkeit aufeinander geschossen werden, um so den Urknall zu simulieren, aus dem die Erde entstanden ist. Die Klägerin, eine in Zürich lebende Deutsche, befürchtet unter Berufung auf in der Wissenschaft vertretene Meinungen, dass bei dem Experiment schwarze Löcher entstehen können, die im weiteren Verlauf zur Zerstörung allen irdischen Lebens führen.
Keine reale Gefährdung
Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab: Die von der Antragstellerin befürchtete Gefahr werde von der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint. Nach Lage der Dinge ermangelt es im vorliegenden Fall . . . geeigneter, verlässlicher Verfahren, mit deren Hilfe der Steigerungsgrad der Gefahr für Leib und Leben der Antragstellerin im Wege richterlicher Erkenntnis ermittelt werden könnte.“ Das gelte sogar dann, wenn man den Grad der „gefahrbegründenden Wahrscheinlichkeit“ umso geringer ansetze, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden sei - immerhin der Fortbestand der Erde.
Die Klägerin beruft sich auf einen Wissenschaftler, der meint, es würden durch den Beschleuniger 300 bis 400 schwarze Löcher entstehen und im Innern der Erde bleiben, diejenigen, die die Erde verließen, würden zur Sonne fliegen und sie vernichten. Dem setzt das Gericht die „überwiegende“ Meinung entgegen, dass schon das Entstehen schwarzer Löcher „nicht sicher“ sei. Eine reale Gefährdung habe die Klägerin nicht glaubhaft gemacht (Aktenzeichen 13 L 1123/08). Müsste aber nicht, wenn nach einer Mindermeinung die Vernichtung der Erde droht, ein anderer Maßstab gelten? Sollte die Klägerin recht behalten, wird in jedem Fall das Jüngste Gericht entscheiden.