Ärztliche Kunstfehler : Ins Messer gelaufen
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Behandlungsfehler kommen öfter vor, als man denkt Bild: dpa
Eine gesunde Frau lässt sich wegen einer geschwollenen Vene am Po operieren. Der Arzt macht Fehler. Eine Komplikation jagt die nächste. Sie wird zum Pflegefall. Zur Rechenschaft zieht den Mediziner niemand.
Eigentlich war Johanna Darka* immer eine kerngesunde Frau. Bis zu jenem Tag, als die 41 Jahre alte Reisejournalistin von einer Recherche aus Südfrankreich zurück nach Hamburg kommt und nach einer zweitägigen Autofahrt bei Hitze eine schmerzhafte, bläulich gefärbte Schwellung etwa einen Zentimeter neben ihrer Afteröffnung entdeckt. Sie konsultiert ihren Hausarzt, Dr. Wündrich;* er diagnostiziert eine Perianalthrombose. Der Arzt rät, die Vene zu öffnen. Ansonsten halte sich die Thrombose mindestens ein halbes Jahr, die Schmerzen seien nicht auszuhalten. Der Eingriff sei ohne jedes Risiko, das Wort „Operation“ fällt nicht. Also willigt Darka ein. Er öffnet die Vene und zieht ein Blutgerinnsel von etwa einem Zentimeter Durchmesser heraus. „Dahinter liegt noch eine kleinere Thrombose“, sagt er, „aber die lasse ich jetzt mal besser in Ruhe.“ Dann verschreibt er ihr ein starkes Schmerzmittel und schickt sie nach Hause.
Etwa eine Stunde später, an einem Freitag, setzt eine heftige Blutung ein. Darka ruft Dr. Wündrich an, er reagiert hektisch, sagt aber auch, dass er gleich ins Wochenende verschwinden wird. Sie soll sich in ein Taxi setzen und sich beeilen. Als sie in der Praxis ankommt, sieht er sich die Wunde nur kurz an und schickt sie dann zu einem niedergelassenen Chirurgen, der diese „umsticheln“ soll, damit es aufhört zu bluten. Dort angekommen, begrüßt der Arzt, Dr. Fechner,* sie und betäubt ihre Anal- und Genitalregion. Dann beginnt er mit seinem Eingriff, ohne sie über diesen aufzuklären oder sie eine Einwilligungserklärung unterschreiben zu lassen. Er meint, das könne man ja später noch machen - vielleicht, weil Darka vom Blutverlust und durch die große Menge an verabreichten starken Schmerzmitteln geschwächt erscheint.
Ärzte müssen ihre Patienten inzwischen informieren
Ist das zulässig? Frank Lepold, Leiter der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Patientenschutzbundes, sagt: nein. „Im Patientenrechtegesetz, das im Februar diesen Jahres in Kraft getreten ist, steht ganz klar: Wenn die Situation nicht lebensbedrohlich ist oder der Patient bewusstlos ist, muss aufgeklärt werden, ohne jedes Wenn und Aber. Die Ärzte dürfen uns nur behandeln, wenn wir zugestimmt haben, sonst ist das Körperverletzung. Sie müssen uns über Art, Umfang und Durchführung der geplanten Behandlung informieren, ebenso über die zu erwartenden Folgen und Risiken und über die Dringlichkeit. Auch Alternativen müssen sie uns nennen, insbesondere auch - falls das eine Möglichkeit ist - eine Nichtbehandlung.“
Im Fall von Johanna Darka kam es auch nach der Operation nicht zu einer Aufklärung und ebenso wenig zu einem schriftlichen Einverständnis der Patientin. Bis heute hat sie keine Einwilligung unterschrieben - das wurde schlicht vergessen. Vielmehr fragt Dr. Fechner sie, als sie vor ihm liegt: „So, und was soll ich jetzt machen?“ Sie erklärt ihm, dass er sie nähen soll und dass sich hinter der entfernten Thrombose noch eine kleinere befinde. „Ah so“, sagt der Arzt und beginnt, in ihrer Analregion herumzuschaben. Das spürt sie durch die Betäubung hindurch. Plötzlich hält er inne und sagt: „Oh, jetzt muss ich aber mal aufhören, ich bin ja schon am Darm!“ Dann näht er sie. Als er fertig ist, zwängt er seinen kleinen Finger in die verbliebene Afteröffnung. Sie merkt, dass das kaum geht. „Ist jetzt natürlich alles etwas eng geworden, aber das macht nichts. Legen Sie sich zu Hause immer mal wieder auf den Rücken, und spreizen Sie die Beine“, sagt er.