Auf der Suche nach extremistischen Beamten
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Protest: Demonstration gegen den Radikalenerlass in Stuttgart 1975 Bild: dpa
Heute jährt sich eine der umstrittensten Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz: Wie soll der Staat mit Beamten und Anwärtern umgehen, an deren Verfassungstreue es Zweifel gibt?
Die Konferenz der Ministerpräsidenten ist durch die Corona-Pandemie vielen neu bekannt geworden. Dabei trifft das Gremium bereits seit 1954 regelmäßig politische Verabredungen. Eine der umstrittensten jährt sich nun zum fünfzigsten Mal: Am 28. Januar 1972 verabschiedeten die Ministerpräsidenten gemeinsam mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) den Extremistenbeschluss – besser bekannt als „Radikalenerlass“.
Dieser Begriff legt nahe, dass es sich um einen Akt der Rechtssetzung handelt. Das ist aber nicht der Fall: Wie die Verabredungen der Ministerpräsidenten zu Corona war auch der Extremistenbeschluss nur eine politische Absichtserklärung – die rechtliche Umsetzung lag bei Bund und Ländern, die dabei unterschiedliche Wege gegangen sind. Gemeinsam stellten Kanzler und Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss fest, dass nach den Beamtengesetzen nur jene Bürger Beamte werden dürfen, die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes einzutreten. Die Konferenzteilnehmer verständigten sich darauf, dass dies bei Beamtenbewerbern, die einer verfassungsfeindlichen Organisation angehörten, in Zweifel zu ziehen sei.
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