FDP-Minister wollen die Aktie beflügeln
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Blühende Zeiten: Bulle und Bär mit Frühlingsblüten vor der Börse in Frankfurt Bild: Wolfgang Eilmes
Höhere Freibeträge, weniger Bürokratie: Damit wollen Christian Lindner und Marco Buschmann das Potential der Aktie heben und die Aktienkultur in Deutschland fördern. Ob ihnen das gelingt?
Es ist ein breit angelegter Vorstoß zur Förderung der Aktienkultur in Deutschland: Für Arbeitnehmerhaushalte soll die Vermögensbildung durch Aktien interessanter werden, für Unternehmensgründer der Zugang zur Börse einfacher – und zugleich der Finanzplatz Deutschland insgesamt moderner und attraktiver. Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz mit dieser Zielrichtung haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann (beide FDP) am Mittwoch in Berlin vorgelegt. Das Vorhaben, das sich auf den Koalitionsvertrag stützt, soll im kommenden Jahr in Gesetzesform gegossen werden und in Kraft treten.
Für Arbeitnehmer sieht das Paket gleich mehrere neue Anreize und Erleichterungen vor. Sie zielen zum einen darauf, mehr Menschen zu Miteigentümern der Unternehmen zu machen, in denen sie arbeiten. Dazu wollen Lindner und Buschmann den Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen mehr als verdreifachen. Derzeit können Unternehmen ihren Beschäftigten neben dem Entgelt Kapitalanteile bis zu Höhe von 1440 Euro im Jahr überlassen, ohne dass diese darauf Einkommensteuer zahlen müssen. Mit der Neuregelung soll die Grenze auf 5000 Euro steigen. Diese war erst im vergangenen Jahr, noch durch die alte Regierungskoalition, von zuvor 360 Euro auf die aktuelle Höhe angehoben worden. Zusätzlich ist nun geplant, die Regelungen zur aufgeschobenen Besteuerung geldwerter Vorteile aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erweitern. Dies werde Belegschaftsaktien, insbesondere die Gewährung von Unternehmensanteilen als Vergütungsbestandteil für Unternehmen und deren Beschäftigte attraktiver machen, heißt es im Eckpunktepapier. Außerdem sieht das Konzept eine höhere staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen vor.
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