Warum die Kündigung des Bankkontos unzulässig sein könnte
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Streitobjekt Girokonto: Ob der Geldautomat noch was ausspuckt? Bild: Martin Leissl / VISUM
Manche Banken kündigen das Konto, wenn Kunden Kontoführungsgebühren zurückfordern. Verbraucherschützer ziehen dagegen jetzt vor Gericht.
In der kommenden Woche steht ein spannendes Gerichtsverfahren an: Vor dem Landgericht Stuttgart streiten sich am Dienstag die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Volksbank des kleinen Luftkurorts Welzheim im Rems-Murr-Kreis. Was zunächst nach einem eher regional bedeutsamen Konflikt klingt, könnte durchaus Wellen schlagen. Es geht nämlich darum, wie Banken und Bankkunden mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem vergangenen April umgehen. Darin hatte das Gericht die bisherige Praxis vieler Banken, bei Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Girokonto wie Gebührenerhöhungen ein Schweigen der Kunden als Zustimmung zu deuten, als unzulässig verworfen (Aktenzeichen XI ZR 26/20).
In dem Verfahren nun geht es darum, dass die Bank einem Kunden das Konto gekündigt hat, weil dieser Kontoführungsgebühren aus der Vergangenheit zurückgefordert hat – und auf ein Angebot der Bank, sein Konto weiterhin für 5 statt 7,50 Euro im Monat weiterzuführen, wenn er dafür auf Forderungen aus der Vergangenheit verzichte, nicht einging (Aktenzeichen 34 O 98/21 KfH).
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