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Finanzmarktregulierung : Grün für Versicherungen

Die EU-Kommission will neue Regularien auch für die Versicherungsbranche – grüne Investitionen sollen bevorzugt werden. Bild: dpa

In den geplanten Anpassungen der Solvabilitätsrichtlinie für Versicherungen will die EU-Kommission für mehr Klimaschutz sorgen. Investitionen in grüne Finanzprodukte sollen bei den Regulierungen bevorzugt werden.

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          Die EU-Kommission will auch die Regulierung der Versicherungsbranche stärker an Klimaschutzkriterien ausrichten. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung der Solvabilitätsrichtlinie (Solvency II) für die Branche hervor, den Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness an diesem Mittwoch vorlegen will. Der Entwurf des Vorschlags liegt der F.A.Z. vor. Konkret soll die EU-Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA untersuchen, in welchem Umfang Versicherungen und Rückversicherungen, die besonders stark in grüne Finanzprodukte investieren, in der Regulierung bevorzugt behandelt werden können.

          Werner Mussler
          Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

          Ähnliche Vorschläge hat die Kommission schon für die Bankenbranche vorgelegt. Der Grundgedanke ist hier wie dort, dass sich eine Risikobewertung von Investitionen nicht nur auf das Finanzmarktrisiko beziehen sollte, sondern auch auf die Klimarisiken, die mit einem Investment verbunden sind. Wer in der Branche zum Kampf gegen den Klimawandel beiträgt, soll von der Finanzaufsicht belohnt, wer klimaschädlich agiert, soll bestraft werden. Neben einer veränderten, auf Klimaschutzkriterien beruhenden Risikobeurteilung will die Kommission auch generell sicherstellen, dass der von der EU beschlossene Übergang zu einer „nachhaltigen Wirtschaft“ nicht an Finanzierungsengpässen scheitert.

          Die bisherige Solvency-Regulierung schreibt jedem Finanzmarktrisiko eine je eigene Kapitalanforderung zu. Die Vorschläge sind Teil der turnusgemäß vorgesehenen Überarbeitung von Solvency II. Ein weiterer Schwerpunkt sind stärker differenzierte Risikokriterien, mit denen die Risikoeinschätzung für einzelne Unternehmen verhältnismäßiger werden soll. So soll es eine neue Kategorie von Versicherungen mit besonders geringem Risiko geben. Diesen sollen weniger Pflichten in der Unternehmensberichterstattung, der Eigenrisikobewertung und der Offenlegung von Daten auferlegt werden.

          Anpassungen sind willkommen

          Ferner will die Kommission höhere Schwellenwerte für den Anwendungsbereich der Richtlinie einführen. Zu der geplanten Neufassung von Solvency II kommt ein Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Abwicklung von in Schieflage geratenen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen. Er orientiert sich am schon bestehenden Abwicklungsregime für Banken.

          Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber kritisierte die regulatorische Bevorzugung „grüner“ Investments. Die Finanzaufsicht müsse sich grundsätzlich am Finanzmarktrisiko ausrichten. Mit ihren Plänen erweise die Kommission „der Finanzstabilität und damit letztlich den Versicherten einen Bärendienst“. Dagegen lobte der CSU-Politiker, dass die EU-Behörde die Risikobewertung stärker differenzieren will. „Mehr Verhältnismäßigkeit in der Versicherungsaufsicht ist hochwillkommen. Bisher schert die Versicherungsaufsicht alle Versicherungsunternehmen über einen Kamm.“ Es sei gut, dass die Kommission das nun etwas ändern wolle. 

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