Was ein Anleger nach der Zwangsversteigerung erlebte
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Ein Penthouse wie dieses in Frankfurt kaufen sich die meisten Anleger auch, um den Ausblick zu genießen. Bei in Zwangsversteigerungen erstandenen Immobilien kann sich das aber verzögern. Bild: Frank Röth
Mit Glück und Geschick ersteigerte ein Privatmann vor Gericht eine schicke Wohnung. Doch dann begann ein langer, teurer und nervenaufreibender Marsch durch die Instanzen. Wie können Immobilienkäufer böse Überraschungen vermeiden?
Michael Müller (sein richtiger Name ist der Redaktion bekannt) ist seit genau einem Jahr Eigentümer einer schmucken Penthousewohnung in einer norddeutschen Großstadt, doch bisher hat er die Räume noch kein einziges Mal von innen gesehen. Schon im November 2019 hatte er als erfolgreicher Bieter in einer Zwangsversteigerung den Zuschlag durch das Amtsgericht erhalten. Dann geschah das Unerwartete: Kurz nach der Versteigerung hob das Amtsgericht den Vollstreckungstitel vorübergehend auf, so dass Müller sein Eigentum nicht in Besitz nehmen und der Alteigentümer weiter darin wohnen kann. Seither befindet Müller sich in einer Hängepartie, die nicht nur nervenaufreibend ist, sondern auch teuer. Er fühlt sich wie in einem schlechten Film. Was war passiert – und worum geht es?

Redakteur in der Wirtschaft.
Wenn Immobilieneigentümer in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihren Baukredit nicht zurückzahlen können, kann es dazu kommen, dass die Bank oder andere Gläubiger als letzte Konsequenz eine gerichtliche Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten. Mit dem Erlös der Versteigerung soll die Restschuld beglichen oder reduziert werden. Für Privatanleger können Zwangsversteigerungen Gelegenheiten bieten, an eine begehrte Immobilie zu kommen. Das läuft nicht immer glatt, was auch daran liegt, dass der Schuldner sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzt. Schließlich handelt es sich bei der versteigerten Immobilie oft um das Eigenheim des Schuldners, also um dessen letztes Refugium.
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