Was Bitcoin-Anleger in der Steuererklärung beachten müssen
- -Aktualisiert am
Bitcoin Embassy Bar in Mexiko-Stadt Bild: Reuters
Erstmals liegen Details vor, wie Finanzämter digitale Währungen und Token behandeln sollen. Auf Krypto-Anleger kommt hier mehr Bürokratie zu, als sie es von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder ETF gewohnt sind. Worauf kommt es an?
Virtuelle Währungen wie Bitcoin sind längst Tischgespräch bei Privatanlegern, denn sie haben sich schnell als Spekulationsobjekt für Risikofreudige etabliert. Die Börse Stuttgart bietet etwa seit Januar 2019 eine kostenlose App für den Handel mit Bitcoin & Co. an.
Auch steuerrechtlich kommt das neuartige Phänomen nun immer mehr im Alltag an. So hat das Bundesfinanzministerium am 17. Juni den Entwurf für ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das Einzelfragen zu virtuellen Währungen und Token regeln soll. Es handelt sich um einen Entwurf, also sind Änderungen etwa aufgrund von Hinweisen oder Kritik von Praktikern noch möglich. Oliver Braatz, Steuerberater bei der Kanzlei Möhrle Happ Luther, hat sich schon mit den Details des Entwurfs beschäftigt, denn die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen gehört zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Welche Bedeutung haben die Regeln für Anleger?
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo