Was Besitzer von Ölheizungen beachten müssen
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Ein Tanklaster liefert Nachschub für den heimischen Öltank Bild: dpa
Die Politik will Ölheizungen abschaffen. Doch laut einem neuen Gesetzentwurf können diese auf dem Land unter bestimmten Bedingungen auch nach 2026 in Betrieb bleiben.
Die Bundesregierung hat ihre Pläne für schärfere Klimavorgaben im Gebäudebereich und das Verbot von Ölheizungen konkretisiert. Demnach dürfen Heizkessel, auch solche auf Gasbasis, die älter als 30 Jahre sind, ab 2021 nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die später installiert wurden, müssten „sukzessive ausgetauscht werden“, heißt es in einem Entwurf für ein neues „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechtes für Gebäude“, welcher der F.A.Z. vorliegt. Dazu gehören strikte Vorgaben für den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizanlagen. Ab 2026 dürfen in der Regel keine neuen Ölbrenner mehr verbaut werden. Doch das Verbot kennt Ausnahmen dort, wo es keine klimafreundlichere Alternative gibt.

Wirtschaftskorrespondent in Berlin.
Der Austausch ineffizienter Heizkessel durch moderne Anlagen sei eine besonders wirksame Maßnahme zur Energieeinsparung, heißt es in dem 194 Seiten langen Papier. Die Wirtschaftlichkeit, welche die Koalition besonders beachten will, sei ohne weiteres gegeben, da neue, effiziente Anlagen deutlich weniger Energie verbrauchten „und dementsprechend Heizkosten eingespart werden“.
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