Wer für die Pflege zahlen muss
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Pflegefachkraft stützt einem Senioren beim Gehen. Bild: dpa
Ehepartner müssen gegenseitig für ihre Pflegekosten aufkommen. Mitunter werden auch Ex-Partner und aktuell noch Kinder zur Kasse gebeten. Doch wer für die Pflege zahlt, kann die Ausgaben in der Regel steuerlich geltend machen.
Die Bundesbürger werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Ende 2017 waren laut Statistischem Bundesamt 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig – rund 70 Prozent mehr als noch zur Jahrtausendwende. Der Großteil wird zu Hause gepflegt. Spätestens wenn dies nicht mehr möglich ist und der Pflegebedürftige in einem Heim untergebracht werden muss, stellt sich die Frage, wie sich die Pflege finanzieren lässt und wer dafür aufzukommen hat.
Denn oft übersteigen die Pflegekosten die finanziellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen. Auch wenn es bei den Kosten je nach Region gravierende Unterschiede gibt: Ein Platz im Pflegeheim in Pflegegrad 4 oder 5 kostet laut Statistischem Bundesamt rund 3350 Euro im Monat. Hinzu kommen Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dabei lediglich einen Teil der Kosten.
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