Mit der Familienstiftung das Erbe sichern
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Strategiediskussion: Eine Familienstiftung kann verschiedene Vorteile haben. Bild: Westend61
Vermögende und Unternehmer können über eine Familienstiftung ihr Vermögen langfristig zusammenhalten. Doch auch wer selbst keine Stiftung gründet, kann Gutes tun und darüber Erbschaftsteuer sparen.
Mit dem Vererben ist es so eine Sache. Da hat man ein kleines Unternehmen aufgebaut, im Laufe seines Lebens Immobilien erworben oder Vermögen angehäuft. Irgendwann sollte man sich dann überlegen, wer das alles nach dem Tod einmal erben soll. Doch das gestaltet sich mitunter schwierig: Da gibt es die ungeliebte Schwiegertochter oder den Sohn, der nicht einmal ansatzweise mit Geld umgehen kann. Und sofern die Freibeträge ausgeschöpft sind, fließt ein Teil des Erbes in Form von Erbschaftsteuer an den Staat. Selbst wenn der Erblasser bestimmte Personen in seinem Testament nicht bedenkt, steht zumindest den nahen Angehörigen ein Pflichtteil zu. Das muss aber nicht so sein. Und auch die Erbschaftsteuer lässt sich minimieren.
Wem der Zusammenhalt und Erhalt des Vermögens wichtig ist, der kann über die Einrichtung einer Familienstiftung nachdenken. Interessant ist diese Variante vor allem für Unternehmer und Besitzer von Immobilien, die über ertragreiches Vermögen verfügen. In diesem Fall wird ein Teil des Vermögens oder das gesamte Vermögen auf die Stiftung übertragen. Anders als bei gemeinnützigen Stiftungen dient die Familienstiftung ausschließlich den finanziellen Interessen der Familie. Diese soll über die Stiftung langfristig abgesichert werden. Bei der Gründung müssen Name und Zweck der Stiftung formuliert und Organe festgelegt werden. Der Stifter entscheidet, wer zu den Begünstigten gehört. „Bei Familienstiftungen dürfen dies nur Familienmitglieder sein“, sagt Rechtsanwalt Elmar Uricher aus Konstanz. Diese sogenannten Destinatäre erhalten Erträge aus dem Stiftungskapital wie etwa Kapitalerträge, Mieten oder Unternehmensgewinne.
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