Irreführende Werbung : Klage gegen Klimafondsanbieter
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Laut Commerz Real soll das Geld der Fonds beispielsweise in solche Windparks investiert werden. Bild: dpa
Ohne gesetzliche Rahmenbedingungen bestehen derzeit viele Unsicherheiten bei der Bewerbung vermeintlich "grüner" Anlagen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhebt nun Anklage.
Immer mehr Anleger wollen ihr Geld mit reinem Gewissen mehren. Doch erfüllen grüne Finanzprodukte das, was Verbraucher sich darunter vorstellen? Daran zweifelt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei einem 500 Millionen Euro schweren Fonds von Commerz Real. Die Verbraucherschützer bemühen deshalb in einem Streit um umstrittene Werbeaussagen für klimaschonende Geldanlagen der Gesellschaft der Commerzbank-Gruppe das Landgericht Stuttgart. Die Fondsgesellschaft führe Kunden bei ihrem Fonds klimaVest „mit fragwürdigen Nachhaltigkeitsversprechen“ in die Irre, so die Verbraucherzentrale. Ein Sprecher von Commerz Real wies die Vorwürfe zurück.
Laut Mitteilung der Verbraucherzentrale bewirbt der Anbieter die Geldanlage mit einem CO2-Rechner, mit dem Interessenten anhand bestimmter Kategorien ihren angeblichen CO2-Fußabdruck berechnen können. In einem zweiten Schritt sollen sie dann ermitteln können, mit welchem Anlagebetrag sie ihren CO2-Ausstoß ausgleichen können. Den Verbraucherschützern zufolge suggeriert dies auf irreführende Weise „ganz konkrete Auswirkungen“ der Anlageentscheidung auf den eigenen CO2-Fußabdruck. Tatsächlich seien die Abfragekriterien des CO2-Rechners nicht geeignet, einen exakten CO2-Wert zu berechnen. Commerz Real relativiere im Prospekt, dass sie nicht garantieren könne, dass die Anlageziele erreicht würden, sagte Finanzexperte Niels Nauhauser.
Hoffen auf Entscheidung mit branchenweiter Wirkung
Anleger müssen mindestens 10.000 Euro investieren. Ein Sprecher von Commerz Real sagte, einen beanstandeten CO2-Ausgleichsrechner gebe es in der Form nicht. Der Fonds wolle seine Anleger über die Vermeidung von Kohlendioxid und den Zusammenhang mit dem persönlichen CO2-Fußabdruck informieren. Die Berechnung des Fußabdrucks sei „eine erste Orientierung und Hilfestellung, um die Thematik greifbarer zu gestalten“. Dass der CO2-Fußabdruck und die Auswirkung des Investments zueinander in ein Verhältnis gesetzt würden, „können gerade die qualifizierten Anleger des klimaVest richtig einschätzen“. Die Informationen seien zudem transparent und klar sichtbar. Die Fondsgesellschaft gab gegenüber der Verbraucherzentrale keine Unterlassungserklärung ab. Einer gerichtlichen Klärung sehe man zuversichtlich entgegen.
Die Verbraucherzentrale hofft auf eine Entscheidung, die branchenweit Wirkung entfalten könnte. Die Deka Bank und die Tomorrow AG haben laut Mitteilung wegen ähnlicher Fälle bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Commerz Real betonte, das Geld des Fonds solle in Wind- und Solarparks, grüne Mobilität oder Wald- und Forstwirtschaft investiert werden. Der Fonds habe das Ziel, 3,5 Tonnen CO2 pro 10.000 Euro Anlage zu vermeiden. Das tatsächliche Ergebnis könne vom Ziel natürlich abweichen. Es werde explizit darauf hingewiesen, dass es sich um einen Soll-Wert handele.