
Urteil am Bundesarbeitsgericht : Altersvorsorge vor Gericht
- -Aktualisiert am
Thüringen, Erfurt: Das Behördenschild am Bundesarbeitsgericht (Archivbild). Bild: dpa
Die betriebliche Altersversorgung hat einen hohen Stellenwert. Über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts könne sich deshalb all diejenigen freuen, die sich für eine Vorsorge mit Hilfe von Gehaltsbestandteilen entschieden haben.
Um die betriebliche und staatlich geförderte private Altersvorsorge der gesetzlichen Rente nachzubauen, hat der Gesetzgeber klare Grenzen gezogen. Was die Sicherheit der Kapitalanlagen und die Zahlungsfähigkeit bis zum Tod der Sparer angeht, ist das durchaus ein enges Korsett für die privaten Anbieter. Seit Langem wird diskutiert, dass diese restriktiven Vorgaben Renditechancen kosten. Doch mit diesen Einschränkungen ist auch ein besonderer Schutz dieser Sparformen vor dem Zugriff des Staates und anderer Personen verbunden.
Das hat sich am Mittwoch gezeigt, als die Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt über den Umgang mit einer Entgeltumwandlung nach einer Scheidung zu entscheiden hatten. Dazu hatte es in den Vorinstanzen unterschiedliche Auffassungen gegeben. Für die Bundesarbeitsrichter aber war klar: Spart eine Arbeitnehmerin im gesetzlich festgelegten Umfang mit Unterstützung ihres Arbeitgebers, hat ihr ehemaliger Lebenspartner keinen Anspruch darauf als Teil eines Pfändungseinkommens.
Die betriebliche Altersversorgung hat einen enorm hohen Stellenwert, der sogar über berechtigten Ansprüchen aus einem Vermögensausgleich zwischen Geschiedenen stehen kann. Über dieses Urteil können sich all diejenigen freuen, die sich für eine Vorsorge mithilfe von Gehaltsbestandteilen entschieden haben. Denn es macht deutlich, dass die Altersvorsorge nicht leicht relativiert werden kann.