Die Vermögensfrage : Eine Ehe kann ganz schön teuer sein
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Ja, ich will: Mit den drei kleinen Worten ändert sich auch finanziell einiges. Bild: Picture-Alliance
Rente, Steuer, Erbschaft: Eheleute erwerben Rechte und Pflichten. Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein. Schulden machen für die Feier sollten sie nicht.
Die Vorbereitungen auf eine Hochzeit sind vielfältig. Wo wird gefeiert? Wer wird eingeladen? Was ziehe ich an? Was zieht die Braut an? Welche Schriftart wird auf den Einladungskarten verwendet? Braucht es unbedingt einen Live-DJ? Reichen zwei Sorten Fleisch zur Auswahl? Wer sitzt neben Tante Ingeborg? Passt der Blumenschmuck auf den Tischen auch zur Frisur der Braut?
Schon etwas unromantisch wird es, wenn die Kosten des Spektakels zur Sprache kommen. „Konsum, den man sich nicht leisten kann, lässt man besser“, bemerkt dazu trocken Berndt Schlemann, Finanzberater aus Köln. Will heißen, wer eine teure Hochzeitsfeier nicht bezahlen kann, sollte das Programm etwas abspecken. „Eine kreditfinanzierte Hochzeit ist aus finanzieller Sicht kein guter Start in die Ehe“, sagt Schlemann. Alternativ könnte das Brautpaar die Eltern ansprechen, ob sie sich nach alter Sitte an den Kosten beteiligen. Bleibt trotzdem ein Fehlbetrag, sind „Hochzeits-Kredite“ nichts anderes als normale Verbraucherkredite – auch wenn manche Bank das werbewirksam schicker zu verpacken versucht.
Das Risiko für solche Kredite ist erhöht. Zwar können sie gut und gerne so viel kosten wie ein ordentlicher Gebrauchtwagen, anders als bei einem Haus, einem Auto oder auch Möbeln auf Kredit steht bei der Hochzeit dahinter letztlich aber kein Wertgegenstand. Von der Feier bleiben viele hoffentlich unvergesslich schöne Erinnerungen, doch das gilt für die Bank nicht als Sicherheit. Die Kredite sind daher überdurchschnittlich teuer. Weniger als 4 Prozent effektiver Jahreszins sind trotz der aktuellen Niedrigzinsphase selten. Oft werden 6 oder 7 Prozent verlangt. Ein Vergleich lohnt sich. Wer einen Kredit aufnimmt, sollte zudem auf flexible Sondertilgungsmöglichkeiten achten. Vielleicht sind Tante Ingeborg und die anderen Gäste doch großzügiger als gedacht und der Kredit lässt sich schnell wieder tilgen. Wer aber als nicht ausreichend kreditwürdig eingestuft wird, also zum Beispiel kein genügend hohes und verlässliches Einkommen vorweisen kann, bekommt erst gar keinen Kredit. Der Sachbearbeiter der Bank wird sich vom Zweck Hochzeit oder Hochzeitsreise nicht erweichen lassen.
Relevante Fragen einer Eheschließung
Jenseits der Sitzordnung und der Farbe der Servietten sollten die Eheleute in spe aber auch andere relevante Fragen einer Eheschließung nicht vergessen. Sie ist nämlich in erster Linie immer noch ein Rechtsakt, mit dem Rechte erworben und Pflichten eingegangen werden. „Die Eheleute sollten wissen, welche Regelungen es gibt und dass sie diese in einem Ehevertrag auch in bestimmten Grenzen nach eigenen Vorstellungen ändern können“, sagt Inge Saathoff, Familienrechtlerin aus Oldenburg und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Treffen die Eheleute keine besondere Vereinbarung, gilt für sie ab dem Zeitpunkt der standesamtlichen Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Kommt es zu einer Scheidung, gehört jedem das bis zur Hochzeit angesparte Vermögen allein. Alles, was die Eheleute vom Zeitpunkt der Hochzeit an aufbauen, wird aber durch zwei geteilt.
Das gilt für das Vermögen wie auch für Versorgungsansprüche an die Rentenversicherung oder andere Altersvorsorgesysteme. „Die Eheleute sollten sich darüber im Klaren sein, was eine Zugewinngemeinschaft für sie bedeutet und ob sie damit einverstanden sind“, sagt Saathoff. Falls ja, sollten sie den Vermögensstand, mit dem sie in die Ehe gehen, am Tag der Hochzeit dokumentieren, also ihre Kontostände und ihre Guthaben zum Beispiel in einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung ebenso festhalten wie eventuelle Schulden, zu denen auch ausstehende Bafög-Rückzahlungen zählen.