Warum Telekom-Aktionäre zugreifen sollten
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Gute Stimmung bei der Deutschen Telekom: Der damalige Finanzvorstand Joachim Kröske und Konzernchef Ron Sommer anlässlich der Einführung der T-Aktie im Jahr 1996. Bild: DARCHING
Wer von dem Vergleichsangebot profitiert und wann das Geld auf dem Konto ist: Die wichtigsten Fragen und Antworten für die bis zu 17.000 klagenden Telekom-Privatanleger.
Welche Kläger profitieren von dem Vergleichsangebot der Telekom?
Nach dem Konzept, das vom Oberlandesgericht Frankfurt gebilligt wurde, müssen Privatanleger folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen ihre Anteilsscheine an der Deutschen Telekom AG zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000 gekauft haben. Ihre Ansprüche auf Prospekthaftung dürfen nicht verjährt sein. Die Klagen müssen also bis zum 23. Mai 2003 bei Gericht eingegangen und der Telekom als Beklagter zugestellt worden sein. Darüber hinaus gesteht die Telekom auch spätere Zustellungen bis zum 27. Oktober 2003 zu, will dafür aber Nachweise von den Klägern sehen. Zudem müssen die Anspruchssteller noch Inhaber der Forderung zu sein.
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