Bitte nicht drum streiten: Immobilie mit Alpenblick Bild: Frank Röth
Ein Haus, mehrere Erben, was tun? Wie sich Streit schon zu Lebzeiten vermeiden lässt: Hier kommen ein paar Tipps.
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Zugegeben, es ist in Filmen ein schöner Spannungsbogen, wenn der Notar der verblüfften Verwandtschaft eröffnet, dass Schloss und Anwesen an den örtlichen Tulpenzüchterverein gehen und der Rest an die Haushälterin. In der Realität sieht es meist anders aus. Da wäre der Verstorbene der Verblüffte, nicht ahnend, was mit seinem Nachlass passiert, weil er nichts geregelt hat. Wem das egal ist, der muss hier nicht weiterlesen. Wer eine zufriedenstellende Lösung für alle möchte, kann Folgendes beachten.
1. Testament machen
Wer erbt, das kann jeder selbst regeln. Zettel und Stift reichen. Unterschrieben muss der Zettel sein. Am besten auch eine Überschrift wie beispielsweise „Mein Testament“ und das Datum enthalten, um später sicher zu sein, dass es auch der letzte Wille war. Und er sollte auffindbar sein und zum Beispiel beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Wer mag, kann auch zum Notar gehen. Der Inhalt ist weitgehend frei gestaltbar. Der Text muss nicht lang sein. Gerade beim Vererben von Immobilien kann ein Testament sinnvoll sein.
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