Wie man sich den Pflichtteil am Erbe bewahrt
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Wenn ein Mensch stirbt, kann es bei aller Trauer Streit ums Erbe geben. Bild: Picture Alliance
Ein Streit um das Erbe kann sich an vielen Stellen der Erbermittlung entzünden. Die Auskunft über den Anteil kann ein solcher wunder Punkt sein. Was Hinterbliebene wissen sollten.
Am Ende bekommen das Erbe zu gleichen Teilen der Ehegatte und die Kinder – oder etwa nicht? Wenn es nur so intuitiv und einfach wäre. Die vielen Erbstreitigkeiten, die vor Gericht geklärt werden müssen, widersprechen dieser Annahme. Selbst mit einem Testament kann sich der Erblasser nicht hundertprozentig sicher sein, dass die Erben am Ende nicht im Zwist vor Gericht stehen.
So etwa geschehen im Falle einer Erblasserin, die eine Pflichtteilsklausel in ihrem Testament festgeschrieben hatte. Diese verfügte: „Sollte eines unserer Kinder nach dem Tode des Erstverstorbenen den Pflichtteil fordern, so erhält es beim Tode des Letztverstorbenen ebenfalls nur den Pflichtteil.“
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