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Steueroasen : Liechtenstein erschwert Steuerhinterziehung

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Liechtenstein will kein Schwarzgeld-Paradies mehr sein Bild: REUTERS

Banken in Liechtenstein haben sich Mindeststandards für die Annahme von Kundengeldern gesetzt. Das soll Steuerhinterzieher vertreiben. In der früheren Steueroase hat ein Umdenken eingesetzt.

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          Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, haben die Banken in Liechtenstein „Mindeststandards zur Steuerkonformität“ ihrer Kunden verabschiedet. Sie traten Anfang des Monats in Kraft und verwehren unter anderem den Bankkunden mehr als 100.000 Franken (rund 80.000 Euro) je Barabhebung, wenn die Institute den Verdacht auf Steuerhinterziehung hegen. Mit der Richtlinie soll nach den Worten von Verbandspräsident Adolf Real die Absicht bekräftigt werden, Vaduz zu einem Finanzplatz ohne Steuerverstecke zu machen.

          Die 100.000-Franken-Grenze je Barbezug klingt nicht besonders einschneidend. Aber Verbandsgeschäftsführer Simon Tribelhorn führt drei Punkte an: Erstens sei Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel, zweitens könne jede Bank eine niedrigere Schwelle verhängen, und drittens erhöhten zum Beispiel Mehrfachbezüge knapp unterhalb der Grenze das allgemeine Verdachtsprofil solcher Geldbezieher. Schweizer Häuser wagen diesen Eingriff in die Eigentumsrechte ihrer Kunden bisher nur vereinzelt.

          Als „Musterschüler“ in Sachen steuerkonformer Vermögen

          Schon vor Jahresfrist hatten sich die liechtensteinischen Banken verpflichtet, im Zusammenhang mit zwischenstaatlichen Steuerabkommen das „Abschleichen“ von Schwarzgeldinhabern zu verhindern - ein Problem, das die Schweizer Nachbarn gleichfalls beschäftigt. In der früheren Steueroase Liechtenstein hatte nach dem „Fall Zumwinkel“ im Februar 2008 ein grundlegendes Umdenken eingesetzt. Inzwischen versucht man sich nicht zuletzt gegenüber der Schweiz als „Musterschüler“ in Sachen steuerkonformer Vermögen abzusetzen.

          Ein Meilenstein bildete das Abkommen mit Großbritannien, das dessen Steuerflüchtlingen eine zeitlich begrenzte Offenlegung ihrer Vermögen zu ermäßigten Sätzen bietet. Dies geschah in der Amtszeit von Regierungschef Klaus Tschütscher, der vor einem Jahr in einem Interview sogar die heute aktuelle Frage aufwarf, „ob ein automatischer Datenaustausch in Teilbereichen mitunter nicht effizienter und für uns attraktiver wäre, weil dann der betroffene Staat selbst alle steuerlichen Qualifikationsfragen vornehmen muss und auch den Aufwand hat“.

          Die jüngste Richtlinie bringt weitere Einschnitte bei mutmaßlichem Schwarzgeld. Die Prüfungspflicht für die Banken betrifft nicht nur Neukunden, sondern auch die „Annahme von Neugeld bei Bestandskunden“, wie der Bankenverband schreibt. Zugleich werden verschiedene das Risiko erhöhende und risikomindernde Faktoren aufgeführt, welche die Institute zu beachten haben. Verdächtig sind danach schon das „erkennbare Fehlen eines legitimen Zwecks einer Transaktion“ ebenso wie der Wunsch nach verschachtelten Konstruktionen. Risikomindernd wirken die Bereitschaft, sich Bankbelege zuschicken zu lassen, oder eine Selbstdeklaration zur Steuerkonformität.

          Unter Punkt 6 der Erklärung wird klargestellt: „Führen die Abklärungen der Bank nicht zu einem plausiblen Ergebnis, lehnt sie die Eröffnung einer Geschäftsbeziehung sowie die Annahme der Vermögenswerte ab.“ In der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) schreiben die Regeln nach Angaben eines Sprechers nur eine schon bestehende Praxis fest. Die LLB sticht unter den Banken in Vaduz besonders hervor, weil sie im vergangenen Jahr in das Visier der amerikanischen Steuerbehörde IRS geriet. Die IRS vermutete in dem börsennotierten Institut unversteuertes Geld in größerem Stil. Das Parlament in Vaduz ließ sich nicht lange bitten.

          Indirekt den Schweizer Banken auf den Leib rücken

          Es passte das bestehende Amtshilfegesetz an, so dass die Amerikaner Amtshilfegesuche inklusive Gruppenanfragen rückwirkend bis Anfang 2002 stellen konnten. Die Schweiz hat mit den Vereinigten Staaten ein Abkommen abgeschlossen, das Datenlieferungen über Steuerhinterzieher erst von 2009 an vorsieht; die Ratifizierung hängt aber noch im Senat in Washington. Darüber hinaus lieferten Ende März 2013 und ohne gesetzliche Grundlage rund 20 liechtensteinische Treuhänder Informationen über Stiftungen für ausländische Banken und deren amerikanische Nutznießer.

          Damit wollten die Amerikaner indirekt vor allem den Schweizer Banken auf den Leib rücken, die in dem Fürstentum gerne Stiftungen errichtet hatten. Die LLB hat aufgrund des Gesetzes, das den Amerikanern Anfragen bis Ende April dieses Jahres zugestand, den Behörden in Vaduz nach eigenen Angaben Unterlagen über rund 200 vermögende Kunden zur Weiterleitung nach Amerika zugestellt.

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