Steuertipp für Bewerber : Kosten für die Jobsuche optimal absetzen
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Junge Leute auf einer Jobmesse in Schwerin Bild: ZB
Auf der Suche nach einer neuen Stelle schreiben Arbeitnehmer oft viele Bewerbungen. Dabei fallen mitunter beträchtliche Kosten an.
Auf der Suche nach einer neuen Stelle schreiben Arbeitnehmer oft viele Bewerbungen. Dabei fallen mitunter beträchtliche Kosten an. Diese Bewerbungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Unter Bewerbungskosten fallen alle Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen beruflichen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen. Dies sind beispielsweise Ausgaben für Bewerbungsfotos, Beglaubigungen, Kopien und Materialien wie Briefumschläge, Briefpapier oder Portokosten. Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch können mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden. Erstattungen durch das einladende Unternehmen müssen von den geltend gemachten Aufwendungen abgezogen werden. Dies gilt auch für Zuschüsse, die die Bundesagentur für Arbeit zu den Bewerbungskosten zahlt.
Steuerpflichtige sollten die einzelnen Belege für die Bewerbungskosten aufbewahren und auf Nachfrage durch das Finanzamt zum Nachweis vorlegen. Sind keine Belege mehr vorhanden, kann die Höhe der Aufwendungen pauschal geschätzt werden. Zur Orientierung kann eine rechtskräftige Entscheidung des FG Köln vom 7. Juli 2004 (7 K 932/03) herangezogen werden.
Danach sind für postalische Bewerbungen mit Bewerbungsmappe pauschal 8,50 Euro anzuerkennen, für Bewerbungen ohne Mappe (zum Beispiel E-Mail-Bewerbungen) 2,50 Euro. Im Fall einer Schätzung ist es wichtig, den Schriftverkehr mit den Unternehmen (Anschreiben, E-Mails und ähnliches) aufzubewahren, um die einzelnen Bewerbungen an sich und damit die Bemühungen bei der Stellensuche nachzuweisen.
Zur Person
Die Autorin ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei KPMG.