Brisante Informationen : Steuerfahnder nehmen Airbnb-Vermieter unter die Lupe
- Aktualisiert am
Logo von Airbnb auf einem Bildschirm Bild: AFP
Bundes- und Landesbehörden werten Daten aus, deren Herausgabe sie von einer internationalen Vermiet-Plattform erzwungen haben. Das dürfte ein Problem für Eigentümer werden, die ihre dank Airbnb erzielten Einnahmen nicht versteuert haben.
Wer Wohnraum über die Vermittlungsplattform Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte demnächst Besuch von der Steuerfahndung erhalten. Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung habe gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss, teilte die Hamburger Finanzbehörde am Mittwoch mit. Diese würden nun von den Hamburger Steuerfahndern ausgewertet und auch an andere Bundesländer weitergereicht.
Die Behörden benennen Airbnb nicht offiziell, sondern sprechen von einem „weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften“.
Licht in ein Dunkelfeld
„Dies ist ein großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg“, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Bundesweit handele es sich um das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen. „Damit ist ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden“, sagte Dressel. „Die Daten werden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen.“
Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9408 Euro für Singles) liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können. Unabhängig von der erteilten Strafe steht die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre an, samt eines Verzugszinses von sechs Prozent.