Bundesverfassungsgericht : Staat kann Geld zurückverlangen
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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht mit einem Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht. Bild: dpa
Trotz Verjährung muss durch Straftaten erlangtes Geld an den Staat zurückgegeben werden. Damit ist das Gesetz eine Ausnahme von dem Rückwirkungsverbot von Strafgesetzen.
Straftäter müssen das Geld aus ihren kriminellen Handlungen auch dann an den Staat zurückgeben, wenn die Straftaten selbst schon verjährt sind und sie dafür nicht mehr verurteilt werden können. Das gilt auch für Vermögen aus Straftaten, die schon vor dem Jahr 2017 verjährt waren. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag klargestellt und damit eine Gesetzesänderungen aus 2017 abgesegnet. Normalerweise dürfen Strafgesetze nicht rückwirkend gelten, aber in diesem Fall ist dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls“ ausnahmsweise zulässig. Für die „Vermögensabschöpfung“ gilt seitdem eine eigene Verjährungsfrist, die erst nach 30 Jahren abläuft. Das Instrument soll dafür sorgen, dass sich Verbrechen finanziell nicht lohnt. Die Politik erhoffte sich davon vor allem Erfolge im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, allerdings könnte diese Regelung auch im Zusammenhang mit der Strafverfolgung rund um die umstrittenen Cum-Ex-Finanzgeschäfte noch wichtig werden. Dort gestalten sich die strafrechtlichen Ermittlungen so schwierig, dass die Verjährung für die besonders schwere Steuerhinterziehung gerade erst auf 15 Jahre verlängert wurde (Az.: 2 BvL 8/19).