Bargeld-Kontrollen : So viele Millionen schaffen Reisende über die Grenzen
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Der Duft des Geldes: Zoll-Spürhund mit sichergestellten Euro-Banknoten am Frankfurter Flughafen anlässlich einer Pressekonferenz des Hauptzollamts Bild: dpa
Die von Privatleuten beim deutschen Zoll angemeldeten Bargeldsummen sind erstaunlich hoch. Über den Zweck des Geldes ist wenig bekannt.
Selbst der Finanzpolitiker Markus Herbrand (FDP) staunt über die immensen Beträge: „Auch ich bin verblüfft über die schwindelerregenden Summen, die in bar über die deutsche Grenze gebracht werden“, sagt der Bundestagsabgeordnete mit Blick auf die Antworten des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion. Allein die von Privatleuten angemeldeten und transportierten Beträge summieren sich auf rund eine Milliarde Euro je Jahr.

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So flossen laut vom Zoll erhobener Daten im Jahr 2019 mehr als 539 Millionen Euro ins Ausland, hauptsächlich in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU). In den Vorjahren lagen die Summen noch höher: 645 Millionen Euro waren es 2018 und 705 Millionen Euro im Jahr 2017. Auch die in entgegengesetzter Richtung nach Deutschland fließenden Barmittel sind beträchtlich: rund 442 Millionen Euro im Jahr 2019, mehr als 378 Millionen Euro 2018 und im Jahr 2017 sogar knapp 1,2 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich, wohlgemerkt, nur um von Privatleuten transportiertes Bargeld.
„Chronische Unterbesetzung“
Die Volumina gewerblichen Transporte sind in beiden Richtungen naturgemäß größer. Der Spitzenwert für Ausreisen lag bei 25,3 Milliarden Euro im Jahr 2019 und für Einreisen bei 19,7 Milliarden Euro im Jahr 2018. Wie aus den Antworten auf die FDP-Anfrage hervorgeht, handelt es sich bei den größten Posten um Lkw-Lieferungen in die Schweiz. Solche gewerblichen Lieferungen dienen dem profanen Zweck, Nachbarländer, die nicht zur Währungsunion gehören, mit Euro-Banknoten zu versorgen.
Über die Zwecke der privaten Bargeldtransporte dagegen ist wenig bekannt. Für Transparenz sorgen soll die Pflicht, Beträge ab 10.000 Euro unaufgefordert beim Zoll anzumelden. Die Anmeldepflicht gilt nur für Reisen über die EU-Grenzen hinaus. Bei Reisen zwischen Mitgliedstaaten ist Bargeld ab 10.000 Euro hingegen nur auf Verlangen der Kontrolleure mündlich anzuzeigen.
Laut FDP-Politiker Herbrand unterstreichen die Daten die Bedeutung der Anmeldepflicht hoher Beträge für die Nachvollziehbarkeit internationaler Geldströme. Diese könnten sinnvolle Anhaltspunkte für die Kriminalitätsbekämpfung liefern. Doch der Zoll leide an „chronischer personeller Unterbesetzung“, obwohl in den vergangenen Jahren zahlreiche schwarze Schafe aus dem Verkehr gezogen worden seien, die einen Bargeldtransport nicht angemeldet hatten. Im Jahr 2020 handelte es sich durchschnittlich um 25.647 Euro pro entdecktem Fall, gegenüber 20.000 Euro im Vorjahr. Von den korrekt angemeldeten privaten Bargeldtransporten gingen die größten Einzelbeträge über Straßen in die Schweiz (1,4 Millionen Euro) sowie per Flugzeug in den Libanon (jeweils rund 600.000 bis 958.000 Euro).