Rettet die virtuelle Hauptversammlung
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Bild: $image.photoCredit
Die virtuelle Hauptversammlung steht auf dem Prüfstand.
Für den Referentenentwurf zur virtuellen Hauptversammlung erntete Justizminister Buschmann viel Lob. Auf überzeugende Weise brachte der Entwurf Aktionärsrechte und technisch-organisatorische Anforderungen in Einklang, und eine praxisorientierte und rechtssichere Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung zeichnete sich ab. Das Ziel, die während der Pandemie provisorisch eingeführte virtuelle Hauptversammlung dauerhaft in die digitale Welt zu transformieren, schien in greifbarer Nähe.
Der daraus hervorgegangene Regierungsentwurf folgt dagegen der Idee, die analoge Hauptversammlung eins zu eins in die digitale Welt zu übertragen. Da er die Besonderheiten einer digitalen Hauptversammlung nicht berücksichtigt, entsteht eine spürbare Praxisferne, ohne den Aktionärsschutz wirklich zu verbessern. Bleibt es bei diesen Regelungen, werden die meisten Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen weiterhin in Präsenz durchführen, weil sie die Vorgaben nicht rechtssicher umsetzen können. Rechtssicherheit liegt aber nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern vor allem dem der Aktionäre. Das Ziel der Bundesregierung, die Digitalisierung in Deutschland als Chance zu begreifen und sie voranzutreiben, würde mit Blick auf die Hauptversammlung klar verfehlt.
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