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Bankenrecht : Giralgeld, Bargeld, Kryptogeld

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Bild: Reuters

Olaf Scholz hat sich kritisch über Facebooks angedachte Währung Libra geäußert - und ist dabei selbst einem Irrtum über die „gesetzlichen Zahlungsmittel“ erlegen. Das zeigt die Komplexität der Materie.

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          Lange Zeit wurden Bitcoin, Ethereum und Co. belächelt. Seit Facebook am Mitte Juni seine Pläne für die Kryptowährung Libra öffentlich gemacht hat, ist das anders. Jetzt warnt die Politik vor den Gefahren für das Finanzsystem. Der Finanzminister wird in der F.A.Z. zitiert: „Die Herausgabe einer Währung gehört nicht in die Hände eines Privatunternehmens, denn sie ist ein Kernelement staatlicher Souveränität.“ Der Euro bleibe das einzige gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum. Doch das stimmt so nicht. Ein Finanzminister sollte das besser wissen.

          Das Bundesbankgesetz regelt: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ (Art. 14, Abs. 1) Eine entsprechende Vorschrift wurde in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf europäischer Ebene übernommen (Art. 148, Abs. 1).

          Nicht der Euro an sich ist also das „einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“, sondern lediglich die „auf Euro lautenden Banknoten“. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Denn die Banknote ist Bargeld und kein Buchgeld. Betrachtet man die gesamte Eurogeldmenge (M3), dann macht Bargeld rund 10 Prozent davon aus. Weitere 10 Prozent sind Zentralbankgeld als Sichteinlagen der Banken bei den Notenbanken im Eurosystem. Die verbleibenden 80 Prozent sind Buch- oder Giralgeld, das von den Banken durch Geldschöpfung erzeugt wird. Banken vergeben Kredite und erzeugen dadurch neues Geld – aber kein neues Bargeld. Dieses Geld wird von privaten Unternehmen geschaffen und ist kein „unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel“. 80 Prozent der Eurogeldmenge ist genaugenommen also privates Geld, und 10 Prozent ist Zentralbankgeld, das zwar staatlich erzeugt wurde, aber ebenfalls nicht der Definition des „einzigen unbeschränkt gesetzlichen Zahlungsmittels“ entspricht.

          Das ist keine Haarspalterei, sondern ein erheblicher Unterschied in der Konstruktion. Deshalb ist es auch nicht so ganz einfach, das gesetzliche Zahlungsmittel per Definition auszuweiten, wie es die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel diskutiert. Sie will auch das Zentralbankgeld als gesetzliches Zahlungsmittel verankern. Doch das wäre nicht nur juristisch, sondern auch praktisch ein tiefgreifender Systemwechsel. Dies erforderte, dass jeder Bürger bei der Zentralbank ein Konto hat und nicht mehr nur die Banken. Es würde die Gefahr des Bank-Runs nicht vermindern, sondern wahrscheinlich enorm vergrößern. Wenn per Knopfdruck Buchgeld vom Bankkonto einfach auf das Notenbankkonto überwiesen werden kann, ist der Zusammenbruch des Bankensystems in Krisenzeiten viel schneller möglich. Schon vorher ergeben sich durch die vermeintlich sichereren Zentralbankkonten erhebliche Wettbewerbsnachteile für Banken, was zu Verwerfungen in dem ohnehin angeschlagenen Sektor führen dürfte.

          Selbst die wissenschaftliche Definition von Geld erfüllt nicht jede Währung, auch nicht jede staatlich legitimierte Währung. Wenn man der Definition folgt, dass Geld das „allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel“ ist, dann galt das in der deutschen Geschichte nicht immer für die jeweilige Währung. Nach dem zweiten Weltkrieg waren eher Zigaretten das allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel, obwohl diese nicht vom Staat legitimiert waren. In der DDR war die Ost-Mark nicht das allgemein anerkannte Tauschmittel, sondern eher die D-Mark oder der Dollar. Auch in Venezuela erfüllt die Währung Bolivar nicht dieses Kriterium von Geld. Ob es die Definition einer Währung erfüllt, ist auch zweifelhaft. Währung wird als „hoheitlich geordnetes Geldwesen eines Staates oder Währungsgebietes einschließlich aller Regelungen zur Sicherung der Geldwertstabilität verstanden“. Von hoheitlicher Ordnung oder Stabilität waren die Reichsmark nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, die Ost-Mark zu DDR-Zeiten und der venezolanische Bolivar weit entfernt.

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