Verbotene Souvenirs :
Was Sie Urlaubsmitbringseln beachten müssen

Lesezeit: 4 Min.
Ein Louis-Vuitton-Tasche aus Peking: Gibt es da etwas zu verzollen?
Wer Fälschungen aus dem Urlaub mitbringt, hat am Zoll ein schlechtes Gefühl. Dabei sind die Regeln für Privatpersonen großzügig. Bei gefährdeten Tieren sieht es anders aus.
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Sie sind das sündige Vergnügen vieler Urlauber: Die gefälschte Gucci-Handtasche, das Rolex-Imitat oder die Baseballkappe mit dem ikonografischen Polospieler verlocken als Billigversion des luxuriösen Originals auf Schanghais Märkten oder türkischen Basaren Reisende zum Kauf. Doch im Landeanflug auf Frankfurt oder München stellt sich bei vielen dann das schlechte Gewissen ein: Was passiert, wenn der Zoll meinen Koffer öffnet und die offensichtliche Fälschung entdeckt? Werden die Mitbringsel dann konfisziert; muss ich gar Strafe zahlen?

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