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Neues Gesetz : Die Hauptversammlung wandert ins Internet

Leere Reihen: Vorbereitung für die Siemens-HV, die im Februar noch wie gewohnt stattfand. Bild: dpa

Wegen des Schutzes vor Ansteckung können Hauptversammlungen nicht wie gewohnt stattfinden. Die Bundesregierung hat daher ein Gesetz entworfen, das Aktionärstreffen auf digitalem Weg ermöglicht. Sind damit die Dividenden gerettet?

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          Hauptversammlungen deutscher Unternehmen werden bald komplett in das Internet verlagert werden können. Das sieht eine Gesetzesvorlage für das Kabinett vor, die noch in dieser Woche beschlossen werden soll. Wichtigste Neuerung dabei: Hauptversammlungen müssten nicht mehr zwingend als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Damit ist der Weg frei für Internet-HVs, wie sie schon in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz oder Österreich möglich sind und auch schon durchgeführt wurden.

          Inken Schönauer
          Redakteurin in der Wirtschaft, verantwortlich für den Finanzmarkt.

          Nach der Vorlage kann der Vorstand der Gesellschaft auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen. Zudem werden die Anfechtungsmöglichkeiten eingeschränkt. Das neue Gesetz würde auch die Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage beinhalten „Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, eine Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres durchzuführen, das heißt, die bisherige Achtmonatsfrist wird verlängert“, so der Gesetzestext.

          „Da gibt es fast nichts zu kritisieren“, sagt Florian Möslein, Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Unternehmen würden sich vor allem vor Anfechtungsklagen scheuen. „Mit der Kabinettsvorlage wird eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen.“

          Neuer Modus

          „Rechtssicherheit ist der ganz entscheidende Knackpunkt“, sagt auch Wolfgang Groß, Partner der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller. „Vor allem beim Rede- und Fragerecht sollten die Möglichkeiten der Aktionäre einerseits nicht unangemessen beschnitten werden. Andererseits muss man aber der Gefahr begegnen, dass die Möglichkeit, Fragen im Internet stellen zu können, eine große Flut an Wortmeldungen nach sich ziehen kann.“ Das neue Gesetz sieht vor, dass Unternehmen schon bei der Einladung darauf hinweisen können, dass Fragen bis zwei Tage vor der Hauptversammlung zu stellen sind. „Das ist genau der richtige Weg; die Modalitäten zur Ausübung des Fragerechts müssen in das pflichtgemäße Ermessen des Vorstands gestellt werden“, sagt Groß.

          „Beschränkungen von Redezeit ist schon jetzt bei Hauptversammlungen möglich“, sagt Staffan Illert, Partner bei der Anwaltskanzlei Linklaters. Auch in der Vergangenheit konnten Versammlungsleiter die Redezeit zeitlich begrenzen. Zum Missfallen mancher Aktionäre muss davon auch regelmäßig Gebrauch gemacht werden. „Mit der neuen Regelung ist es möglich, Hauptversammlungen trotz der Corona-Krise durchzuführen“, sagt Illert. „Ich gehe davon aus, dass die Hauptversammlungs-Termine im Mai und Juni nun gehalten werden können.“

          In den vergangenen Wochen hatte eine Vielzahl von deutschen Gesellschaften ihre Aktionärsversammlungen verschoben, weil sonst zu viele Menschen gleichzeitig an einem Ort versammelt gewesen wären. Um Dividenden beschließen zu können, ist aber ein Hauptversammlungs-Beschluss zwingend notwendig. „Viele Unternehmen werden froh sein, dass sie in diesem neuen Hauptversammlungs-Format nun auch etwa dringend notwendige Struktur- und Kapitalmaßnahmen oder Ermächtigungen beschließen können, um sie in der Corona-Krise zu entlasten“, sagt Illert.

          Die neuen Regelungen sollen zunächst für die Hauptversammlungssaison 2020 gelten. „Doch die Tür ist jetzt geöffnet“, sagt Illert. Über das Thema der Internet-Hauptversammlungen sei schon viele Jahre diskutiert worden.

          Schnell gehandelt

          „Das schnelle Handeln des Gesetzgebers in Sachen Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht verdient große Anerkennung“, hieß es beim Deutschen Aktieninstitut. Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthalte viele gute Regelungen. Dem Anliegen der Unternehmen nach einer rechtssicheren Hauptversammlung wird sehr weitgehend Rechnung getragen. „Auch die Aktionärsrechte kommen nicht zu kurz.“ Aktionärsschützer begrüßten das neue Gesetz, mahnten aber, dass HVs zukünftig nicht ganz ohne Präsenz von Aktionären stattfinden sollten.

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