So sichern Sie minderjährige Kinder richtig ab
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In einem Trauerfall mit minderjährigen Erben ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers von Vorteil. Bild: Action Press
Wann ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen? Insbesondere wenn Minderjährige oder Kinder mit Behinderung erben. Aber es gibt auch andere Fälle.
Viele Bundesbürger besitzen kein Testament. Das führt oft dazu, dass mehrere Personen erben und dann eine Erbengemeinschaft bilden. Und bei diesen ist Streit oft programmiert. Da wird sich auf einmal um das kitschige Ölbild, das Silberbesteck oder die in die Jahre gekommenen Broschen gestritten. Und auch darüber, ob das Familienheim verkauft, vermietet oder behalten werden soll.
Wer Streitigkeiten unter Erben vermeiden und auf Nummer sicher gehen möchte, dass der letzte Wille auch wie im Testament vorgesehen umgesetzt wird, kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen. „Eine vernünftig ausgestaltete Testamentsvollstreckung ist ein wesentlicher Baustein eines gut gemachten Testaments“, sagt Rainer Lorz, Rechtsanwalt bei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz in Stuttgart. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, die Vorstellungen des Erblassers postmortal umzusetzen.
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