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Zalando und Co : Das Teil ist gar nicht knapp

  • -Aktualisiert am

Also, vier sind hier noch mindestens. Bild: Reuters

„Nur noch drei auf Lager“: Warnungen wie diese setzen Online-Einkäufer unter Druck. Zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellte, denn manche Internetseiten mogeln bei ihren Angaben.

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          Nach einer endlosen Shopping-Tour taucht auf dem Bildschirm endlich das perfekte Kleid auf: Richtige Farbe, tolles Muster, schöner Schnitt. Aber: „Nur noch ein Stück auf Lager.“ Eigentlich dürfte es auch ein bisschen weniger kosten, aber bevor es ein anderer Kunde wegschnappt: Schnell in den Online-Warenkorb und bestellen.

          Für Marketing-Experten ist das ein echter Klassiker, denn die künstliche Verknappung zählt zu den effektivsten Verkaufsstrategien. Viele Seiten machen dem Besucher deutlich, dass der Lagerbestand knapp oder die gewünschte Pension fast ausgebucht ist. Nach einer NDR-Recherche entspricht das nicht immer der Wahrheit. Der Sender machte den Test und bestellte mehr Ausführungen desselben Produkts als auf der Verkaufsseite als vorrätig angegeben. Mit überraschendem Ergebnis: Es wurden auch die Artikel geliefert, die angeblich gar nicht mehr vorrätig waren.

          Online-Versandhäuser und Buchungsplattformen nutzen diese Angaben oft, um Kunden unter Druck zu setzen und zum Kauf zu animieren. Die Wettbewerbszentrale, gemeinnütziger Verein und Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft gegen unlauteren Wettbewerb, hat Zalando nun wegen „künstlicher Verknappung“ abgemahnt. „Zalando drängt den Kunden auf einer falschen Grundlage dazu, eine schnellere Entscheidung zu treffen, die er sonst vielleicht nicht getroffen hätte“, sagte Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale dem NDR. Der Berliner Modeversand dürfe daher keinen Warenvorrat auf der Seite angeben, der der Realität nicht entspricht.

          Unerwünschte Irreführung der Verbraucher

          Nachdem Zalando zunächst erklärte, „Drei Artikel verfügbar“ bedeute, „dass der Lagerbestand zwar gering sei, aber mindestens drei Artikel verfügbar seien“, hat das Unternehmen die Angabe inzwischen geändert. Neben den Produkten steht nun „Mindestens drei Artikel verfügbar“. Aus Sicht eines Unternehmens kann die Verknappung der tatsächlichen Lagerbestände allerdings auch durchaus sinnvoll sein. Werden die Produkte über verschiedene Plattformen vertrieben, auf denen mehrere Kunden gleichzeitig bestellen, können die Lagerbestände tatsächlich knapp werden.

          Trickreich sind auch die Angaben auf Internetseiten, die Hotel-Buchungen vornehmen. Neben Angeboten des Buchungsportals HRS stehen Warnungen wie „Neun Leute sehen sich dieses Angebot gerade an“ oder „Nur noch zwei Zimmer verfügbar“. Dabei hatte das Oberlandesgericht bereits im Juni 2011 den Konkurrenten Booking.com zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt - wegen Irreführung der Verbraucher. Inzwischen liest man dort: „Nur noch ein Zimmer auf unserer Seite verfügbar.“ Damit sei für den Verbraucher deutlich, dass sich die Angaben nur auf das Reiseportal beziehen und nicht zwangsläufig auch auf das gewünschte Hotel. HRS hingegen hat angekündigt, seine Angaben beibehalten zu wollen, auch wenn diese sich nur auf das eigene Zimmer-Kontingent beziehen.

          Für den Verbraucher lohnt es sich in jedem Fall, sich nicht nur auf einer Seite zu informieren, sondern mehrere Angebote zu konsultieren, bevor er eine womöglich vorschnelle Kaufentscheidung trifft.

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