Wie sich mit Gutscheinen Umsatzsteuer sparen lässt
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Gutscheine sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Bild: dpa
Kann man die Mehrwertsteuersenkung mit Gutscheinen über den Jahreswechsel mitnehmen? Bei einigen geht das. Entscheidend ist der Zweck.
Gutscheine sind zu Weihnachten ein beliebtes Geschenk. Aufgrund der noch bis Jahresende geltenden Senkung der Umsatzsteuer auf regulär 16 Prozent (statt 19 Prozent) und einen reduzierten Satz von 5 Prozent (statt 7 Prozent) stellt sich nun die Frage: Wirkt sich dies positiv auf den Kauf von Gutscheinen aus, so dass der Schenker einen Preisvorteil hat, bevor vom 1. Januar 2021 an wieder die bisherigen höheren Umsatzsteuersätze gelten? Dies kommt generell nur in Frage, wenn die Händler die Umsatzsteuerersparnis weitergeben.
Welcher Umsatzsteuersatz angewendet wird, hängt nämlich davon ab, wann die Lieferung erfolgt oder die Dienstleistung erbracht wird. Dabei ist entscheidend, welche Art von Gutschein erworben wird: entweder ein sogenannter Einzweckgutschein (etwa Gutscheine für Bücher mit 5 Prozent oder für Schmuck mit 16 Prozent Umsatzsteuer) oder ein sogenannter Mehrzweckgutschein (Gutscheine, die sowohl zum Bezug von ermäßigt besteuerten Waren, etwa bestimmten Lebensmitteln, als auch zum Bezug von zum Regelsteuersatz besteuerten Waren wie Parfümerieartikeln berechtigen).
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