Niedrige Zinsen : Unternehmen kommen bei Betriebsrenten in Schwierigkeiten
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Die Lufthansa will eine neue Vereinbarung zu den Betriebsrenten aushandeln Bild: dpa
Die Zinsen im Euro-Raum sind so niedrig wie nie. Das hat nicht nur Vorteile für die Unternehmen. Für viele wird es schwieriger, die Pensionslasten zu finanzieren - mit Folgen für die Mitarbeiter.
Die andauernd niedrigen Zinsen nagen nicht nur an den privaten Ersparnissen, sie bereiten auch den Unternehmen Probleme bei der betrieblichen Altersvorsorge. Um den Beschäftigten wirklich den versprochenen, auskömmlichen Ruhestandbeitag zu sichern, muss manche Gesellschaft Geld zuschießen. Immer weniger Firmen, die für die Altersversorgung geradestehen, garantieren ihren Beschäftigten daher ein festes Versorgungsniveau.
Schwierig ist die Lage vor allem für Unternehmen, die eigene Pensionskassen unterhalten. „Pensionskassen haben oft noch eine garantierte Verzinsung von 3,5 bis 4 Prozent der Beiträge zugesagt. In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen kann es schwierig werden, diese garantierten Zinsen erwirtschaften“, sagt Stefan Oecking, Partner bei dem Beratungsunternehmen Mercer. Im Zweifelsfall müsse das Trägerunternehmen Geld nachschießen.
Nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) droht in den kommenden 15 Jahren allein bei den Betriebsrenten der Mittelständler eine Deckungslücke von 4,1 Milliarden Euro. Die Pensionsverpflichtungen des Mittelstands belaufen sich laut DIHK auf insgesamt 24 Milliarden Euro, die eigentlich durch Kapitalanlagen abgesichert sein sollten. Da die Zinseinnahmen niedriger ausfallen dürften als erwartet, müssten die Firmen die fehlenden 4,1 Milliarden Euro ausgleichen, warnte der DIHK im Frühjahr.
Schwankungen am Kapitalmarkt werden zunehmend auf Mitarbeiter abgewälzt
Die Altersvorsorgemodelle deutscher Unternehmen reichen von einem fest zugesagten Versorgungsniveau bis zu Modellen mit flexiblen Zinsen. „Generell geht der Trend dahin, die Mitarbeiter stärker an den Risiken der Kapitalmarktschwankungen zu beteiligen“, sagt Michael Braun, Experte für betriebliche Altersvorsorge bei der Kanzlei Rödl & Partner.
Bei Tarifverträgen ist eine Umstellung der Altersversorgung vergleichsweise einfach. Sind sich die Tarifparteien einig, kann sogar in bestehende Betriebsrenten eingegriffen werden, erläutert Jurist Braun. Schwieriger ist es bei Betriebsvereinbarungen. Dort hat die Rechtsprechung enge Grenzen gezogen. „Ein Eingriff in laufende Rentenzahlungen oder in bereits verdiente Leistungen ist nicht möglich“, sagt der Experte.
Dass Betriebsrenten bei Beschäftigten hierzulande hoch im Kurs stehen, zeigt eine Umfrage des Beratungsunternehmens Towers Watson aus dem Jahr 2012: Drei Viertel von 2000 befragten Angestellten deutscher Großunternehmen sind bereit, einen Teil ihrer Bezüge in eine garantierte betriebliche Rente umzuwandeln. Sie erwarten dafür sichere Anlageformen und flexible Auszahlungsmöglichkeiten sowie eine namhafte Beteiligung des Arbeitgebers.