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Altersvorsorge : Was sich durch die Betriebsrenten-Reform ändert

  • Aktualisiert am

Mehr Beschäftigte sollen von einer Betriebsrente profitieren. Bild: dpa

Die Reform der Betriebsrente kommt wohl noch vor der Bundestagswahl. Die betriebliche Altersvorsorge soll so für Arbeitgeber attraktiver werden. Die Beschäftigten müssen dafür mit Zugeständnissen leben.

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          Einer Verabschiedung der vor acht Monaten in der Koalition vereinbarten Reform der Betriebsrenten steht nichts mehr im Wege. Fachpolitiker von Union und SPD hätten zu letzten Details eine Einigung erzielt, verlautete am Mittwoch aus Kreisen der Koalition. Die konkreten Gesetzesformulierungen würden aber noch abgestimmt. Der Bundestag solle das Gesetz am Donnerstag nächster Woche billigen.

          Das von der Versicherungswirtschaft kritisierte sogenannte Garantieverbot bleibe bestehen, sagte eine mit den Vereinbarungen vertraute Person. Das geplante Sozialpartnermodell zur Stärkung der Betriebsrenten solle stärker für nicht-tarifgebundene Betriebe geöffnet werden. Einzelheiten wollen die Fachpolitiker am Montag vorstellen.

          Auf die Grundzüge der Reform hatten sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits im September 2016 verständigt. Ziel der Reform ist es, betriebliche Zusatzrenten durch einen Zuschuss für Geringverdiener und eine Ausweitung der Steuervorteile attraktiver zu machen.

          Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

          Klassischerweise ist die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Heute werden Betriebsrenten aber oft auch nur vom Arbeitnehmer finanziert. Dabei handelt es sich dann um die sogenannte Entgeltumwandlung. Zudem gibt es Mischformen, an denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen.

          Wer hat Anspruch darauf?

          Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Damit kann er Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln und sich auf diesem Wege eine Zusatzrente aufbauen. Der Anspruch besteht für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer.

          Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

          Einfach ausgedrückt wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns oder seiner Sonderzahlungen in eine Rentenversicherung um. Im Gegensatz zu einer privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer seine Beiträge nicht selbst ein, sondern überlässt dies seinem Chef oder seiner Chefin. Dieser entscheidet über die Art der Anlage. Er kann die Beträge intern anlegen oder extern beispielsweise an eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds geben.

          Was sind die Vorteile der Entgeltumwandlung?

          Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialabgaben. Sie müssen die Beiträge nicht aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen aufbringen; diese gehen vielmehr von ihrem Bruttogehalt ab. Damit finanziert der Staat die Altersvorsorge mit. Bei einem Betrag von 100 Euro zahlt der Arbeitnehmer grob gerechnet netto rund 60 Euro, der Rest kommt vom Staat. Auch Arbeitgeber profitieren von der Betriebsvorsorge und sparen in vielen Fällen Lohnnebenkosten.

          In manchen Fällen zahlen sie die eingesparten Lohnnebenkosten zusätzlich in die Betriebsrente für den Arbeitnehmer ein. Laut dem Online-Verbrauchermagazin "Finanztip" lohnt sich die betriebliche Vorsorge für fast alle Angestellten, sofern auch das Unternehmen etwas einzahlt.

          Was sind die Nachteile der Entgeltumwandlung?

          Durch das niedrigere Bruttogehalt zahlt der Arbeitnehmer weniger Steuern und auch weniger Sozialabgaben an den Staat. Folglich sinken auch die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Jeder Arbeitnehmer sollte errechnen, ob er die Einbußen durch die betriebliche Rente später wieder ausgleichen kann. Zwar müssen die Einzahlungen für die betriebliche Rente im Erwerbsleben nicht versteuert werden, im Rentenalter aber schon.

          Auf die Betriebsrente muss später zudem der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Ohne Zuschuss vom Arbeitgeber lohnt sich diese Form der Vorsorge laut "Finanztip" lediglich für kinderlose Arbeitnehmer mit vergleichsweise geringem Einkommen. Wer Kinder habe oder mehr als 49.500 Euro verdiene, dem bringe die betriebliche Vorsorge ohne Zuschuss nichts, berechnete das Magazin im Sommer 2015.

          Was ändert sich nun für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

          Neu ist, dass Arbeitnehmer keine Garantie mehr erhalten, wie hoch die Betriebsrente am Ende mindestens ausfällt. Damit werden Arbeitgeber von Haftungsrisiken entlastet, was ihre Bereitschaft erhöhen soll, Betriebsrenten einzuführen. Voraussetzung ist, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber als Tarifpartner auf ein entsprechendes Modell verständigen.

          Die CSU hatte sich zunächst für eine Lockerung dieses Garantieverbots eingesetzt, das von der Versicherungswirtschaft als Hemmnis für ihr Geschäft kritisiert worden war. Davon sei die CSU zuletzt abgerückt, hieß es aus der Koalition. Auch der einflussreiche Arbeitgeberverband Gesamtmetall plädierte für das Garantieverbot. Hauptgeschäftsführer Oliver Zander begrüßte daher die Einigung. Für die freiwillige soziale Leistung müssten die Firmen in den Bilanzen keine Rücklagen mehr bilden, sagte Zander: "Das wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten."

          Arbeitgeber erhalten nach den bisherigen Plänen zudem einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent aus der Steuerkasse, wenn sie für Geringverdiener bis zu einem Monatseinkommen von 2000 Euro einen Betrag von 240 bis 480 Euro zusätzlich in eine Betriebsrente einzahlen. Der Förderbetrag läge damit zwischen 72 und 144 Euro. Für Geringverdiener wird eine Betriebsrente zudem dadurch attraktiver, dass ein Teil davon nicht mehr mit der Grundsicherung im Alter verrechnet wird.

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