Richtig versichert : Eine gute Haftpflicht muss sein
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Die mutmaßlichen Verursacher des Brandes im Krefelder Affenhaus haben sich bei den Ermittlern gemeldet. Bild: EPA
Die Tragödie um das Krefelder Affenhaus hat gezeigt: Fahrlässiges Verhalten kann teuer werden. Eine umfassende Haftpflichtversicherung kostet nicht viel.
Wie schnell heitere Ausgelassenheit in pures Entsetzen umschlagen kann, zeigt sich alle Jahre wieder ganz besonders in der Silvesternacht. Feuerwerkskörper, mit denen das neue Jahr begrüßt werden soll, landen unversehens auf dem Dachstuhl oder Balkon eines Nachbarn und entfachen einen verheerenden Brand. Oft werden Autos von Raketen getroffen und zerkratzt, oder Böller bringen Fenster zum Zerbersten. Oder ein Partygast verhält sich so ungeschickt, dass in der fremden Wohnung etwas kaputtgeht. Das größte Entsetzen hat in den vergangenen Tagen aber der fürchterliche Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo ausgelöst. Mehr als 30 Tiere, darunter Menschenaffen wie Gorillas und Schimpansen, starben in der Silvesternacht qualvoll, nachdem eine Himmelslaterne auf das Dach des Affenhauses niedergestürzt war und das ganze Gebäude in Flammen gesetzt hatte.
Schockiert zeigten sich nicht nur viele Tierfreunde, sondern auch die Verantwortlichen: jene Mutter mit ihren beiden erwachsenen Töchtern, die fünf dieser papiernen Heißluftballons haben steigen lassen. Schuldbewusst und unter Tränen stellten sie sich der Polizei, die nun wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Den drei Frauen droht nicht nur eine Haft- oder Geldstrafe, wobei sich ihre Selbstanzeige strafmildernd auswirken dürfte. Sondern sie müssen auch mit einer Schadenersatzforderung in zweistelliger Millionenhöhe rechnen. Hoffentlich haben die bemitleidenswerten Mutter und Töchter gute Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.
Schutz bei grober Fahrlässigkeit
Da die Frauen offensichtlich nicht vorsätzlich gehandelt und keine üblen Konsequenzen in Kauf genommen haben, sondern schlicht die Gefahr der gefährlichen Himmelsfackeln unterschätzt haben, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen. In einem solchen Fall greift der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung normalerweise, auch wenn es mitunter zu Abweichungen kommen kann. Stören könnte sich die Versicherungsgesellschaft allerdings an der Tatsache, dass Himmelslaternen in vielen Bundesländern seit mehr als zehn Jahren verboten sind. Kaufen kann man die Fackeln chinesischen Ursprungs trotzdem, nämlich übers Internet, wie es auch die drei Frauen getan haben. Mutter und Töchter waren davon ausgegangen, dass Himmelslaternen zu Silvester erlaubt seien. Juristen weisen darauf hin, dass Haftpflichtfällen nicht selten ein verbotenes Handeln zugrunde liegt. Zum Beispiel, wenn ein Radfahrer auf dem Fußweg unterwegs ist und dabei eine Spaziergängerin niederreißt und verletzt.
Versicherungsvertretern wird mitunter vorgeworfen, dass sie bei ihren Kunden Angst schüren und größtmögliche Schreckensszenarien nur entwerfen, um möglichst lukrative Policen zu verkaufen. Gerne erzählen sie die Geschichte von einem Fußgänger, der schnell bei roter Ampel auf die Straße springt und dadurch ein Auto zur Vollbremsung zwingt. Ein Fahrzeug nach dem anderen fährt auf, die Insassen werden schlimm verletzt. Solche unglücklichen Vorkommnisse sind zwar die Ausnahme. Doch die Tragödie um das niedergebrannte Krefelder Affenhaus und die darin befindlichen Tiere zeigt, dass ein kleiner Moment der Sorglosigkeit tatsächlich verhängnisvolle Konsequenzen haben kann. Und zwar nicht nur für diejenigen, die zu Schaden kommen, sondern auch für den Verursacher, der mit der Schuld leben muss. Weil er für Schadenersatz und womöglich teure medizinische Behandlungen aufzukommen hat, droht ohne eine private Haftpflichtversicherung schlimmstenfalls der finanzielle Ruin. Die meisten Deutschen sind sich der Bedeutung der privaten Haftpflichtversicherung bewusst. Nach Daten des Statistischen Bundesamts besitzen 83 Prozent der deutschen Haushalte eine solche Versicherung – das sind zwei Prozentpunkte mehr, als eine Kfz-Versicherung haben.
Viele Deutsche sind schlecht oder gar nicht geschützt
Doch die Zahl erscheint besser, als sie in Wirklichkeit ist. Zum einen hat eben noch immer knapp jeder fünfte Haushalt keine solche Versicherung, die dafür aufkommt, wenn Dritte geschädigt werden. Die Schädiger müssen deshalb mit ihrem Ersparten geradestehen. Das grobe Versäumnis ist umso erstaunlicher, weil selbst Verbraucherschützer, die vielen Produkten der Versicherungsbranche kritisch gegenüberstehen, die private Haftpflicht für unverzichtbar halten und jedem Verbraucher einen Abschluss dringend empfehlen. Zum anderen gibt es unter versicherten Haushalten noch viele ältere Policen, die deutlich weniger Schutz bieten, als nötig ist. Oft ist die festgelegte Versicherungssumme für den Schadenfall allzu gering, und die Leistungen entsprechen nicht mehr heutigen Risiken. „Die Tarife sind in den vergangenen 10 bis 20 Jahren deutlich leistungsstärker geworden“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer des Online-Maklers Verivox.