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Unnötige Versicherungen : Neue Regeln gegen teure Tricksereien bei Krediten

Finanzieren auf Pump: Billige Ratenkredite sollen das Geschäft im Handel beflügeln. Bild: AP

Wer einen Ratenkredit abschließt, bekommt oft auch eine Restschuldversicherung angedreht. In Berlin wird über strengere Regeln dafür diskutiert.

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          Zu den besonders umstrittenen Versicherungen, an denen es mit schöner Regelmäßigkeit Kritik von Verbraucherschützern gibt, gehören die Restschuldversicherungen. Hinter diesem etwas sperrigen Begriff verbergen sich Versicherungen, die einspringen, wenn ein Kreditnehmer stirbt oder durch schwere Krankheit oder Arbeitslosigkeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Banken bieten sie oft gleich mit dem Kredit an – und es ist zumindest wohl nicht immer so ganz eindeutig, ob ein Kunde in solchen Fällen ohne eine solche Versicherung überhaupt an einen Kredit gekommen wäre.

          Christian Siedenbiedel
          Redakteur in der Wirtschaft.

          In Berlin wird jetzt darüber diskutiert, neue Regeln für diesen Typ von Versicherung aufzustellen. Schon an diesem Mittwoch könnte in einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Umsetzung der sogenannten EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie darüber gesprochen werden, so heißt es. Wenn dort noch ein entsprechender Passus zu den Restschuldversicherungen ergänzt würde, wäre womöglich eine Regelung noch in dieser Legislaturperiode denkbar.

          „Die wachsende Kritik am Verkauf von Restschuldversicherungen nehmen wir ernst“, sagte Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Es gebe zunehmend Fälle, in denen Banken Verbrauchern teure Restschuldversicherungen verkauften, obwohl der Versicherungsschutz nicht in dem Umfang oder gar nicht benötigt werde.

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          „Erstaunlich ist dabei, dass der angeblich gute Schutz durch die Restschuldversicherung nicht dazu führt, dass Banken den bonitätsabhängigen Zinssatz des Versicherten reduzieren“, sagte Kelber. Zurzeit berate der Bundestag über den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für den Versicherungsvertrieb: „Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen werden auch Verbesserungen bei Restschuldversicherungen diskutiert.“

          Drei Ansätze für die neuen Regeln wären denkbar

          Wie könnten solche neuen Regeln aussehen? Die Bundesregierung hält sich da bislang noch ausgesprochen bedeckt. Grundsätzlich denkbar wären wohl drei Ansätze: Erstens könnte es neue Regeln für die Beratung geben. Die Banken könnten beispielsweise vom Gesetzgeber verpflichtet werden, ihre Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig ist.

          Zweitens wäre denkbar, dass die Kosten der Restschuldversicherung künftig klarer zu erkennen sein müssen. Die Rede ist von einem „zweiten Preisschild“. Auf dem ersten Preisschild stünden dann die Effektivzinsen für den Kredit, auf dem zweiten Preisschild die Kosten einschließlich Restschuldversicherung, und zwar auch bei allen Vergleichen im Internet. Eine dritte Möglichkeit wären schärfere Instrumente wie Verbote – sie scheinen sich aber in Berlin nicht abzuzeichnen.

          CDU und SPD haben bereits in der Vergangenheit signalisiert, dass sie das Thema grundsätzlich nicht für unwichtig halten. Der SPD-Abgeordnete Marcus Held bekräftigte am Montag nochmal, die SPD sehe „dringenden Regelungsbedarf“. Und Klaus-Peter Flosbach von der CDU forderte eine „Pflicht zur Aufklärung“, dass der Kunde die freie Wahl habe, ob oder zumindest welche Restschuldversicherung er abschließe. „Wir brauchen eine saubere Lösung“, sagte Flosbach. Restschuldversicherungen müssten genauso behandelt werden wie alle Versicherungen – sie seien kein Anhängsel an einen Kreditvertrag, das vom Darlehensnehmer „einfach so mitunterschrieben“ werden könne.

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