Reiche Eheleute hinterziehen schnell unbewusst Steuern
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Stadtflucht: Ein Ferienhaus kann Steuerfragen aufwerfen. Bild: www.plainpicture.com
Gerade in Ehen mit Alleinverdiener herrscht oft der Irrglaube, es gebe gemeinsames Vermögen. Dabei handelt es sich oft um steuerpflichtige Schenkungen. Das kann unerfreuliche Konsequenzen haben.
Von nun an gehört alles uns beiden gemeinsam je zur Hälfte. Diesem Irrglauben hängen viele Eheleute seit der Hochzeit an. Richtig ist vielmehr: Wenn kein Ehevertrag geschlossen wird und damit beide in einer Zugewinngemeinschaft leben, behält jeder sein Vermögen für sich. Anders als oft behauptet, haftet der eine Ehepartner auch nicht für die Schulden des anderen – es sei denn, die Bank verlangt gemeinsame Haftung, wenn das Paar einen Kredit aufnimmt.
Die gelebte Wirklichkeit vieler Ehen passt indes nicht zur juristischen Realität getrennter Vermögenssphären. Vielmehr hat oft ein Partner, in der Rentnergeneration in der Regel die Ehefrau, die Kindererziehung übernommen und oft über viele Jahre hinweg gar kein Einkommen erzielt.
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