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Die Vermögensfrage : Der Streit ums Erbe führt zu skurrilen Fällen

  • -Aktualisiert am

Der letzte Wille auf Papier: Verfasst der Erblasser sein Testament handschriftlich, ist klar, dass es wirklich von ihm selbst stammt. Bild: dpa

Taugt ein Sportwagen als Abfindung fürs Erbe? Gelten Änderungen am Testament ohne Unterschrift? Müssen Erben sich alles gefallen lassen? Brisante Gerichtsurteile aus dem Erbrecht zeigen, was nach dem letzten Willen schief laufen kann.

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          Streit ums Erbe ist ein publikumswirksamer Stoff, der zahllose Krimis und Romane füllt. Doch auch im echten Leben sorgt der letzte Wille oft für schwere menschliche und juristische Konflikte. Ein Blick in Gerichtsakten offenbart Skurrilitäten und Abgründe, die sich kein Drehbuchautor ausdenken könnte. Hier eine Kostprobe: Ein Vater bot seinem Sohn einen 100.000 Euro teuren Sportwagen, Modell Nissan GTR X. Gewissermaßen als Gegenleistung für die Pferdestärken sollte der Filius aber nicht nur auf sein Erbe verzichten, sondern sogar auf seinen gesetzlichen Pflichtteil.

          Mark Fehr
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Die Sache hatte auch noch einen weiteren Haken. Denn in den Sportwagen sollte der 18-jährige Sohn nach dem Willen des Vaters erst einsteigen dürfen, wenn er bis zum Alter von 25 Jahren eine Berufsausbildung abgeschlossen hätte – und zwar mit Bestnote. Obwohl PS-mäßig alles stimmte – der Bolide erreicht je nach Motorversion ein Tempo von gut 300 Kilometer pro Stunde –, landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm, das im Jahr 2016 entschied. Die Richter beurteilten die vom Vater auferlegten Bedingungen als sittenwidrig, weil sie den Sohn in seiner Lebensplanung und Be­rufsfreiheit einschränkten. Die Begründung des Vaters, nur einen Anreiz für eine zügige Ausbildung setzen zu wollen, half da nicht weiter.

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