So löst man Fallstricke im Behindertentestament
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Ein Kind geht mit Gehhilfe eine Treppe hinauf. Bild: dpa
Eltern von Kindern mit Behinderung müssen in ihrem Testament vieles beachten. Um konfliktreiche Erbengemeinschaften mit den Geschwistern und deren Partnern zu verhindern, sollten gerade Vermögende schon vor ihrem Tod handeln.
Vor vier Wochen haben wir an dieser Stelle Eltern eines Kindes mit Behinderung geraten, ein ganz besonderes Testament zu errichten. Die Grundzüge dieses Testaments sollen hier anfangs noch einmal kurz zusammengefasst werden, bevor mit Hilfe knapp skizzierter Beispielfallvarianten auf einige Fragen unserer Leserinnen und Leser detaillierter eingegangen werden soll. So treibt viele um, wer als „Testamentsvollstrecker“ für das Erbe des Kindes mit Behinderung geeignet ist. Oder wie nur an die Geschwister des Kindes mit Behinderung der elterliche Betrieb vererbt werden kann, ohne dass es zu hohen Erbschaftsteuern kommt. Oder wie Streit zwischen dem Kind mit Behinderung und seinen Geschwisterkindern nach dem Tod der Eltern verhindert werden kann.
Für Rechtsanwältin Barbara Brauck aus Geisenheim, selbst Mutter eines 22 Jahre alten Sohnes mit Down-Syndrom, ist ziemlich eindeutig: „Geschwister sollten nicht Testamentsvollstrecker für das behinderte Kind sein. Wenn Eltern Vermögen bereits zu Lebzeiten, also mit warmen Händen, an die Geschwister des Kindes mit Behinderung übertragen möchten, sollten sie dies frühzeitig tun. Und Erbengemeinschaften, die sich bei der Vorerbschaft des Kindes mit Behinderung und einem überlebenden Elternteil oder mit Geschwistern nicht vermeiden lassen, sollten mit Blick auf drohende Konflikte möglichst klare Regeln vorgegeben werden“, sagt die Fachanwältin für Erbrecht. Dazu später mehr.
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