Die Vermögensfrage : Haushaltshilfen aus Osteuropa
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„Was hätten wir denn heute gern zu Mittag?“ Bild: Your Photo Today
Wer Hilfen für die Pflege aus osteuropäischen Ländern beschäftigt, muss einiges beachten. Hier kommen die wichtigsten Tipps.
Plötzlich muss alles ganz schnell gehen. Wenn Vater oder Mutter auf einmal nicht mehr für sich sorgen können, muss eine Betreuung oft kurzfristig organisiert werden. Als Rettung erscheinen die Annoncen verschiedener Vermittlungsagenturen, die kurzfristig eine 24-Stunden-Betreuung im Haus des Pflegebedürftigen versprechen. Schnell und unkompliziert. Die Hilfen kommen meist aus osteuropäischen Ländern, insbesondere Polen und Rumänien. Verschiedene Studien gehen von 100.000 bis 400.000 Hilfen aus, die in privaten Haushalten hierzulande Pflegebedürftige betreuen. Verlässliche Studien und Zahlen gibt es jedoch nicht.
Mehr als zwei Drittel aller rund 2,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden in den eigenen vier Wänden betreut. Der Bedarf an Pflegekräften wird in den kommenden Jahren steigen. Und eine Betreuung rund um die Uhr ist für die meisten Menschen unbezahlbar. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ermittelt, dass für eine legale ambulante Rund-um-die-Uhr-Betreuung vier Kräfte beschäftigt werden müssten. Verlockend erscheinen daher Angebote, die eine 24-Stunden-Betreuung für gerade einmal 1000 Euro feilbieten.
Doch wie seriös sind solche Angebote, und worauf müssen private Haushalte achten, wenn sie die Haushaltshilfe legal beschäftigen wollen? Ganz einfach lässt sich die Frage nicht beantworten. „Die rechtlichen Regelungen zu diesem Thema sind ein reiner Flickenteppich“, sagt Eric Schulien, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Spezialist für Seniorenrecht bei der Eric Schulien Rechtsanwaltsgesellschaft in Saarbrücken. Der Markt ist intransparent, was es schwarzen Schafen leicht macht.
Klar ist lediglich: Wer eine Hilfe legal beschäftigen möchte, muss eigentlich einen Betreuungs- und Pflegemix ausarbeiten und tiefer in die Tasche greifen. Eine einzelne Hilfskraft kann eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht leisten. Diese Angebote verstoßen gegen das in Deutschland gültige Arbeitsrecht. Doch wer sich in Pflegestützpunkten informiert, kann eine ganze Reihe an finanziellen Hilfen für die ambulante Pflege abrufen und die Betreuung so auf mehrere Schultern verteilen. Denn neben Pflegegeld können Haushalte auch Pflegesachleistungen und Gelder für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege beantragen. Genaues Rechnen und Tüfteln lohnt. Doch dazu später mehr.
Haushalt als Arbeitgeber
Bevor Haushalte darüber nachdenken, eine Haushaltshilfe zu engagieren, sollten sie überlegen, wie groß der Betreuungsaufwand überhaupt ist. Mitunter lässt sich die Betreuung mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer, ambulanter Pflegedienste, mit Unterstützung von Familienmitgliedern oder Tags- und Nachtpflege-Angeboten stemmen. Wer allerdings rund um die Uhr eine Person im Haushalt des Pflegebedürftigen wissen möchte, landet schnell bei den Angeboten osteuropäischer Haushaltshilfen. Diese benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland tätig zu werden.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, osteuropäische Haushaltshilfen zu beschäftigen: eine Festanstellung im Haushalt, die Vermittlung über eine Agentur oder die Beschäftigung selbständig tätiger Hilfen, die auf Rechnung arbeiten. Die aufwendigste, kostspieligste, aber rechtlich sicherste Variante ist, die Hilfe im Haushalt sozialversicherungspflichtig anzustellen. „In diesem Fall fungiert der Haushalt als Arbeitgeber – mit allen Rechten und Pflichten“, sagt Gudrun Matusch von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.