Ein kleines Grundsteuer-ABC
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Wem das Grundstücke dieser Häuser zum 1. Januar gehörten, muss eine Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober abgeben. Bild: Laila Sieber
„Holprig“ wäre vielleicht ein guter Ausdruck für den Start der Meldeperiode für die Grundsteuererklärung. Damit es nun besser läuft, eine kleine Handreichung.
Wenn selbst Finanzminister Christian Lindner am 31. Oktober zweifelt, scheint die Situation arg (F.A.Z. vom 27. Juli). Besagter Montag im Herbst ist nämlich die Frist für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung. In der Vorstellung sollte es ganz einfach laufen: Eigentümer würden die Erklärung bequem elektronisch abgeben. Die Datenpunkte, die sie angeben müssten, wären wesentlich weniger als in der alten Art und Weise der Berechnung. Die bereits digitalisierten Daten wären für die Ämter leichter zu verarbeiten, der Aufwand reduziert. Papier sollte per Gesetz die absolute Ausnahme sein.
Am Stichtag 1. Juli brach die Vorstellung jäh auseinander. Die digitalen Abgabewege fielen aus. Verwirrung herrschte über die Varianten der Berechnung, welche die einzelnen Bundesländer wählten, und welche Daten dafür nötig sind. Der Alternativweg des Papiers wurde teils durch hohen Hürden versperrt.
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