In einem Testament legen viele fest, wer das Haus, die Diamanten oder das Auto erhalten soll. Doch häufig wird vergessen, die digitale Seite des Nachlasses zu regeln.
Von Barbara Brandstetter
Ein Mensch kann sterben – im Internet aber durchaus weiterleben. Dann werden Freunde und Bekannte von verschiedenen sozialen Netzwerken auf den Geburtstag oder anstehende Firmenjubiläen hingewiesen. Oder auf dem Konto des Verstorbenen schlummern etliche Bitcoin und Abos für Hörbücher oder Streamingdienste laufen weiter. Und während sich einige Bundesbürger durchaus Gedanken machen, wer denn einmal das Haus, den Oldtimer oder den Schmuck erben soll, wird ein Bereich häufig vergessen: der digitale Nachlass.
Laut einer Umfrage des Branchendienstes Bitkom haben gerade einmal 13 Prozent der Bundesbürger vollständig geregelt, was nach ihrem Tod mit den Mail- oder Social-Media-Accounts, dem Guthaben auf Paypal oder der Sammlung an E-Books und Hörbüchern geschehen soll. Sollen die Erben Zugriff auf sämtliche Inhalte bekommen? Social-Media-Accounts in einen Gedenkzustand versetzt oder doch lieber gelöscht werden? Und welcher Vertrauensperson sollen Zugangsdaten überlassen werden?
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