Die Vermögensfrage : Geschiedene, neu rechnen, bitte!
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Hochfliegende Träume: Doch nach der harten Landung lohnt sich das Rechnen wieder. Bild: dpa
Wer zwischen 1977 und 2009 geschieden wurde und bald in Rente geht oder schon ist, sollte seinen alten Versorgungsausgleich neu berechnen lassen. Es geht um viel Geld.
Am Anfang hängt der Himmel voller Geigen. Doch tatsächlich landet jede dritte einst doch so glückliche Ehe vor dem Scheidungsrichter. Dann wird gestritten, wer welchen Kochtopf eingebracht hat und wem die sündhaft teuren Porzellanteller nun eigentlich gehören. Doch nicht nur Tisch, Teller und Töpfe müssen aufgeteilt werden. Auch der Unterhalt der Kinder muss geregelt, das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen und die Versorgungsanrechte müssen aufgeteilt werden. Vor allem der letzte Punkt ist eine komplexe Angelegenheit – auch wenn mit der Reform 2009 eigentlich alles einfacher werden sollte.
Doch um die jüngeren Scheidungsfälle soll es nicht gehen, sondern um solche, die sich vor 2009 entschlossen haben, getrennte Wege zu gehen. Paare, die zwischen dem 1. Juli 1977 und 31. August 2009 geschieden wurden, sollten spätestens im Ruhestand einen Blick in ihre Scheidungsunterlagen werfen. Denn sie können den vor Jahren oder gar Jahrzehnten durchgeführten Versorgungsausgleich nach neuem Recht berechnen lassen und die einst getroffenen Entscheidungen mitunter auf den Kopf stellen. Wer handelt, kann sich von seinem Ex-Partner in etlichen Fällen mehr Geld holen. In anderen Fällen wiederum lassen sich die Kürzungen der eigenen Versorgungsbezüge reduzieren.
Betroffen sind davon vor allem Fälle, in denen der Expartner eine Betriebsrente oder eine Rente aus einer berufsständischen Versorgungskasse erhält. Dafür hat Martin Reißig, Sachverständiger zum Versorgungsausgleich, eine einfache Faustregel: Je höher die Betriebsrente und je jünger die ausgleichspflichtige Person zum Zeitpunkt der Scheidung, umso größer ist die Differenz zwischen alter und neuer Regelung. In Einzelfällen hätten Ausgleichsberechtigte zwischen 600 und 800 Euro im Monat mehr erhalten, berichtet Reißig aus seiner Hamburger Beratungspraxis.
Anwartschaften einst für jeden Ehepartner gesondert ermittelt
Eine Neuberechnung lohnt sich nicht nur, wenn in der Ehe von einst Betriebsrenten mit im Spiel waren, sondern auch in den Fällen, in denen einer Beamter ist oder in denen die Frau nun Mütterrente bezieht. Eine aktuelle Ermittlung des Versorgungsausgleichs ist möglich ab sechs Monaten vor Rentenbeginn oder wenn sich einer der Expartner bereits im wohl verdienten Ruhestand befindet.
Aber der Reihe nach. Nach altem Recht wurden die Versorgungsanwartschaften, die die Ehepartner im Laufe ihrer Ehe erworben haben, für jeden Ehepartner gesondert ermittelt. Hatte ein Partner höhere Anrechte, musste dieser die Hälfte des Wertunterschieds an den ausgleichsberechtigten Ehepartner abgeben. Bestimmte Anrechte, beispielsweise aus Betriebsrenten, die nicht volldynamisch waren – also im Alter keine Rentensteigerungen vorsahen –, wurden mit Hilfe der Barwert-Verordnung in eine fiktive volldynamische Rente umgerechnet.