Die Vermögensfrage : Die finanzielle Bildung in Deutschland ist ungenügend
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Bild: Kai
Die meisten Privatleute nicht bereit, für gute Finanzberatung angemessen zu bezahlen. Honorare werden wie Schmerzen beim Zahnarzt empfunden.
Die finanzielle Bildung in Deutschland bleibt ein heißes Eisen. Das wurde in dieser Woche bei einer Fachtagung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Berlin deutlich. Die Banken wollen ihre Finanzprodukte auch in Zukunft auf Provisionsbasis an die Frau oder den Mann bringen, und die Verbraucherschützer hoffen auf die Finanzberatung auf Honorarbasis. Einig sind sich beide Parteien in der Ablehnung bürokratischer Regelungen wie Beratungsprotokollen und Produktblättern, weil auf diese Weise die finanzielle Bildung nicht gesteigert werden könne.
Die Finanzberatung auf Honorarbasis wird sich in Deutschland nach Meinung von Fachleuten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzen. Freiberufler von A wie Anwalt bis Z wie Zahnarzt klagen schon seit Jahrzehnten darüber, dass sich die Deutschen mit Händen und Füßen dagegen sträuben, für Beratung und Umsetzung anständige Honorare zu bezahlen. Die Liste der Beweise ist lang. Der Anwalt wird in Anspruch genommen, weil die Rechtsschutzversicherung zahlt. Der Homöopath wird aber geschnitten, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Der Notar ist Gesetz, und der Steuerberater wird zähneknirschend entlohnt, weil die Abgaben an den Fiskus wahrscheinlich sonst noch höher wären.
Drei Beratungsformen
Geld mag für viele Menschen eine besondere Ware sein, doch angesichts der notorischen Unlust, für finanzielle Bildung entsprechende Preise zu bezahlen, ist es ein Unding, von Banken, Bausparkassen, Investmentgesellschaften und Versicherern, genauso aber auch von Geldwechslern und Vermittlern, besonderes Wohlverhalten zu verlangen. Die Unternehmen sind keine Samariter, sondern Firmen, die auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind, und das ist im Handel oder in der Industrie keinen Deut anders. Wer zu Aldi geht, darf nicht erwarten, zu Edeka geschickt zu werden, weil die Wurst dort im Augenblick zwei Euro billiger ist, und wer bei Opel vorbeischaut, erhält garantiert keinen Hinweis, dass die Autos bei VW unter Umständen besser sind. Warum sollte das im Geldgewerbe anders sein?
In Deutschland gibt es drei Beratungsformen, wenn es um Geld geht. Die größte Bedeutung hat die traditionelle Anlage-, Finanz- und Vermögensberatung. Hier treffen sich die Vertragspartner zu kostenlosen und unverbindlichen Gesprächen. Damit ist diese Beratung in Wirklichkeit aber gar keine Beratung, sondern ein zielgerichtetes Verkaufsgespräch, in dem es um den Abschluss eines Geschäftes geht. Die neutrale Beratung, die sich so viele Anleger wünschen, ist nur auf Honorarbasis möglich. Anwälte, Rentenexperten und Steuerberater schließen mit ihren Mandanten individuelle Dienstleistungs- oder Werkverträge ab. Grundlage dieser Vereinbarungen sind die Paragraphen 611 und 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darin verpflichten sich die Berater, bestimmte Leistungen oder Werke zu erbringen. Gleichzeitig versprechen sie ihren Mandanten, ausschließlich deren Interessen zu vertreten.
Zulassung verloren
Um hier gar keine Begierden zu wecken, hat der Gesetzgeber schon vor vielen Jahrzehnten den Paragraphen 667 in das BGB eingefügt. Darin heißt es: „Der Beauftragte hat alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erhält, herauszugeben.“ Wenn ein Investor einen echten Berater beauftragt, ihn bei der Prüfung von drei Steuersparmodellen zu unterstützen, kann der Fachmann ruhig 5000 Euro nebst gesetzlicher Mehrwertsteuer verlangen. Sofern bei der Geschäftsbesorgung oder Vermittlung aber Provisionen von 15.000 Euro anfallen, steht dieses Geld ausschließlich dem Auftraggeber zu.