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Die Vermögensfrage : Die Abgeltungssteuer ist eine logikfreie Zone

Bild: F.A.Z.-Kai

Mit der Abgeltungssteuer fällt die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen. Diese neue Regelung entbehrt jeder Logik und bringt viele Anlagestrategien durcheinander.

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          Der größte Gegner der Aktiensparer wird künftig die Abgeltungssteuer sein. Vom 1. Januar 2009 an sollen Dividenden und Kursgewinne in voller Höhe der Abgeltungssteuer unterliegen. Das mag auf den ersten Blick harmlos aussehen, doch die Reform wird vor allem für Aktiensparer zu erheblichen Einbußen führen. Wer regelmäßig in Aktien investiert, fährt seit Jahr und Tag am besten mit Papieren, deren Kurse von Jahr zu Jahr steigen. Bei diesen Papieren fallen keine Erträge an, die versteuert und wieder angelegt werden müssen.

          Volker Looman
          Freier Autor in der Wirtschaft.

          Mit dieser Herrlichkeit wird es in wenigen Monaten vorbei sein. Die regelmäßigen Sparraten werden vom 1. Januar 2009 an als Kauf „neuer Aktien“ eingestuft, so dass sowohl die Dividenden als auch die Kursgewinne voll der Abgeltungssteuer unterliegen. Die Einbußen treiben viele Privatleute um. Sie zerbrechen sich den Kopf darüber, wie sie der Abgeltungssteuer entkommen können. Eine interessante Möglichkeit scheint im Moment der Kauf von Aktien auf Pump zu sein. Doch auch hier gelten bald neue Spielregeln: Schuldzinsen lassen sich vom 1. Januar 2009 an nicht mehr als Werbungskosten absetzen.

          Gravierende Folgen

          Die Regelung sorgt für erhebliche Unruhe. Selbst Finanzbeamte, die ihrem Arbeitgeber treu ergeben sind, schütteln den Kopf über dieses Verbot. Im deutschen Steuerrecht gilt seit Jahrzehnten der Grundsatz, dass Aufwendungen abzugsfähig sind, solange bei einem Geschäft steuerliche Überschüsse zu erwarten sind. Zu diesen Aufwendungen zählen auch Schuldzinsen. Wer in der Vergangenheit eine Anleihe oder eine Aktie auf Pump gekauft hat, konnte die Zinsen von der Steuer absetzen. Genauso konnte jeder Anleger, der auf Kredit eine Immobilie erworben hat, die Schuldzinsen absetzen. Diese Einheit wird über Bord geworfen. Der Anleger mit Wertpapieren darf keine Schuldzinsen mehr absetzen, der Investor mit vermieteten Immobilien aber darf die Schuldzinsen weiter abziehen.

          Das Abzugsverbot hat für Anleger, die ein Aktiendepot auf Kreditbasis anlegen wollen, gravierende Folgen. Ausgangspunkt ist zum Beispiel ein Depot, in das 2008 noch 100.000 Euro einbezahlt werden. Die Papiere sollen 20 Jahre im Depot ruhen, um die Kursgewinne steuerfrei einzunehmen. Die Dividenden werden jedes Jahr im selben Topf wieder angelegt, unterliegen aber der Abgeltungssteuer. Wenn die Aktien jährlich 8 Prozent abwerfen und der Gewinn jeweils zur Hälfte aus Dividenden und Kursgewinnen besteht, sinkt die Verzinsung auf 7 Prozent, weil die Ausschüttungen um ein Viertel zu kürzen sind, die Kursgewinne aber steuerfrei bleiben. Das führt nach 20 Jahren zu einem Endwert von 387.000 Euro.

          Ein klassischer Sparplan

          Dafür ist ein Kredit von 100.000 Euro notwendig. Die Höhe der Sollzinsen hängt von der Laufzeit und der Sicherheit ab. Kredite mit Absicherung im Grundbuch und fünfzehnjähriger Zinsbindung kosten im Augenblick etwa 5,5 Prozent, so dass bei einer Laufzeit von 20 Jahren mindestens 6 Prozent zu bezahlen sind. Das bedeutet bei einem Festdarlehen, für das jeden Monat 500 Euro aufzuwenden sind. Am Ende müssen 100.000 Euro an die Bank zurückgezahlt werden, so dass das Aktiendepot auf einen Schlusswert von 287.000 Euro sinken wird.

          Die Struktur der Kombination ist ein klassischer Sparplan. Der Anleger spart insgesamt 240 Raten à 500 Euro und wird in 20 Jahren voraussichtlich 287.000 Euro auf dem Konto haben. Das führt zu einer Verzinsung von 8,08 Prozent pro Jahr. Das Ergebnis ist so hoch, dass sich viele Betrachter fragen werden, wo das Problem liegt. Die Antwort ist einfach: Der Anleger darf die jährlichen Kreditzinsen von 6000 Euro nicht als Werbungskosten absetzen. Das kostet ihn richtig Geld.

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