Die Vermögensfrage : Betriebliche Altersversorgung lohnt – wenn der Chef sich beteiligt
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Sorgloses Planschen im Alter: An das Geld einer Betriebsrente kommt man frühestens bei Renteneintritt heran. Bild: Picture-Alliance
Oft wird in Beratungsgesprächen verschwiegen: Viele Betriebsrenten müssen bei der Auszahlung versteuert werden. Für manche rechnet sich das trotzdem.
Unter Palmen liegen, in der Antarktis Pinguine beobachten oder den Rucksack schultern und über Blumenwiesen im Allgäu wandern: Wer im Alter seinen Lebensstandard halten oder sich noch den einen oder anderen Traum erfüllen möchte, muss bereits in jungen Jahren Geld zur Seite legen. Denn das Niveau der gesetzlichen Rente wird in den kommenden Jahren nach und nach sinken.
Doch so verbreitet diese Erkenntnis inzwischen ist – manch einer resigniert angesichts der Fülle an Vorsorgemöglichkeiten und mickriger Zinsen auf sichere Anlagen und investiert das Geld lieber erst einmal in einen schönen Urlaub. Schließlich ist das Blättern in Reisekatalogen unterhaltsamer als die Suche nach einem passenden Finanzprodukt.
Extras vom Staat
Wer dann doch irgendwann bei einem Finanzberater landet, dem werden gerne staatlich geförderte Produkte angepriesen. Dazu zählen die Rürup-, die Riester- und die Betriebsrente. Bei diesen Produkten greift der Staat Vorsorgesparern in jungen Jahren unter die Arme: dadurch, dass er ihnen Steuer- und Sozialabgaben erlässt oder Zulagen zahlt. Das macht sich im Verkaufsgespräch gut. Mit den Extras vom Staat lässt sich schließlich leicht ein ansehnliches Sümmchen sparen.
Doch das ist nur die eine Seite der staatlich geförderten Altersvorsorge, die andere ist die nachgelagerte Besteuerung. „Verschwiegen wird in den Beratungsgesprächen oft, dass sich der Staat im Alter einen Teil der Förderung wieder zurückholt“, sagt Heinrich Bockholt, Professor für Finanzierung und Investition und Leiter des Instituts für Finanzwirtschaft in Koblenz. Dieser Teil ist insbesondere bei der betrieblichen Altersversorgung nicht unerheblich. Die Auszahlung aus der Betriebsrente müssen Ruheständler versteuern. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Direktversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Wer sich 2040 oder später zur Ruhe setzt, muss die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Betriebsrente in voller Höhe steuerlich veranschlagen. Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie Altersentlastungsbetrag werden bis dahin abgeschmolzen. Zudem wird bei gesetzlich Versicherten seit 2004 auf die Rente vom Chef der komplette Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Aktuell sind das rund 17 Prozent. Verschont werden in diesem Punkt lediglich Ruheständler, deren Betriebsrente unter der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 141,75 Euro liegt.
Hinzu kommt: Die sozialversicherungsfreien Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung schmälern die Höhe der gesetzlichen Rente. Denn wer weniger in das gesetzliche Rentensystem einzahlt, erhält im Alter auch weniger. Ulrich-Arthur Birk, Professor für Recht der Sozialen Sicherung und Migrationsrecht an der Universität Bamberg sowie Inhaber des Instituts für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten, rechnet vor: Nach einer monatlichen Entgeltumwandlung von 100 Euro beträgt die spätere Rentenkürzung nach 30 Jahren rund 35 Euro, nach 40 Jahren rund 47 Euro und nach 45 Jahren rund 53 Euro monatlich. Und das ohne Berücksichtigung der Inflation. Auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente, der Hinterbliebenenrente und Lohnersatzleistungen im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit fallen entsprechend geringer aus.
Wenn nun alle Parameter berücksichtigt werden – rechnet sich die Betriebsrente unterm Strich überhaupt?
„Eine Betriebsrente kann bedarfsgerecht sein, wenn sie günstig ist und der Chef etwas dazu gibt“, sagt Niels Nauhauser, Altersvorsorgeexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Besonders komfortabel ist die Situation in einigen Konzernen, in denen der Arbeitgeber die Betriebsrente finanziert. Doch diese Bedingungen treffen nicht auf alle Arbeitnehmer zu. Nicht in jedem Fall ist der Vertrag, den die Arbeitgeber anbieten, günstig. Insbesondere kleinen Unternehmen fehlt die Verhandlungsmasse, um ordentliche Rabatte aushandeln zu können. Und nicht immer zeigt sich der Arbeitgeber spendabel und gibt etwas zur betrieblichen Altersversorgung hinzu.
„Es ist ein Skandal“
Und das, obwohl auch er Sozialversicherungsbeiträge spart, wenn sein Mitarbeiter einen Teil seines Gehalts umwandelt. Betriebsrenten-Experten raten daher heute den Arbeitgebern, zumindest einen Teil der eingesparten Sozialbeiträge an den Arbeitnehmer weiterzugeben. „Es ist ein Skandal, dass das gesetzlich nicht vorgeschrieben ist“, sagt Birk. Doch 2002 sei die Entgeltumwandlung vielen Unternehmen mit dem Argument, Sozialversicherungsbeiträge und somit viel Geld sparen zu können, schmackhaft gemacht worden. Von einer Beteiligung der Arbeitnehmer an der Ersparnis war damals keine Rede.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer hat seitdem das Recht, bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in einen entsprechenden Vertrag zu investieren. Das sind aktuell 2904 Euro im Jahr. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es fünf unterschiedliche Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds. Welcher Weg angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber. 2012 investierten laut Statistischem Bundesamt die Beschäftigten in Deutschland rund 9,5 Milliarden Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Laut Statistischem Bundesamt wurde das meiste Entgelt 2012 in Direktversicherungen investiert (3,25 Milliarden Euro). Auf Platz zwei folgen Pensionskassen (2,25 Milliarden Euro), danach Direktzusagen (1,25 Milliarden Euro), Unterstützungskassen (0,75 Milliarden Euro) und Pensionsfonds (0,25 Milliarden Euro). Bei Direktzusage und Unterstützungskasse können Arbeitnehmer zusätzlich zu den vier Prozent weitere Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei einzahlen. Bei Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen ist der zusätzliche steuerfreie Betrag für Verträge ab 2005 auf 1800 Euro im Jahr begrenzt.
Nun stellt sich jedoch die Gretchenfrage, ob sich die Entgeltumwandlung auch dann rechnet, wenn der Arbeitgeber keinen Cent beisteuert. Birk hat 2012 eine viel beachtete Abhandlung veröffentlich, in der er konstatiert, dass sich die reine Entgeltumwandlung für Einkommen von 3000 bis 4000 Euro in der Regel nicht rechnet. Dieses harte Urteil hat Birk inzwischen revidiert. Die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung sei „geringfügig besser als eine private Altersvorsorge“, in diesem Fall im Vergleich mit einer privaten Rentenversicherung. Doch dieser Vorteil sei in einigen Fällen so marginal, dass er die mit der Betriebsrente verbundenen Restriktionen nicht rechtfertige. Zu den Restriktionen später mehr.
Vorteil der niedrigeren Steuern im Alter
Deutlich größere Vorteile der reinen Entgeltumwandlung im Vergleich zur privaten Rentenversicherung haben Thomas Schanz, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Stuttgarter Beratungsgesellschaft Kern Mauch & Kollegen, die sich unter anderem auf Fragen der betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert hat, sowie Thomas Dommermuth, Vorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung und Professor an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden, ermittelt. Betriebsrenten-Experte Schanz hat rund 15 000 verschiedene Berechnungen zur reinen Entgeltumwandlung für unterschiedliche Szenarien durchgeführt. Sein Fazit: Bei einem günstigen Vertrag ergeben sich zum Teil deutliche Vorteile für die betriebliche Entgeltumwandlung. Schließlich ist die Steuerbelastung in der Rentenphase in der Regel deutlich niedriger als im Erwerbsleben.
Ein Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 36 000 Euro und einem Ehegatten, der 18 000 Euro bezieht, zahlt bis zu seinem 65. Lebensjahr über 30 Jahre monatlich 100 Euro in eine Betriebsrente. Dabei spart er 45,20 Euro an Steuern und Sozialabgaben. Auf Grundlage eines Tarifs eines großen Lebensversicherers ermittelt Schanz bei Rentenbeginn inklusive Überschussbeteiligung eine Bruttorente von 3041 Euro im Jahr. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben beträgt die Nettorente 2118 Euro. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge macht er steuerlich geltend. Da der Arbeitnehmer weniger Ansprüche aus der gesetzlichen Rente erworben hat, werden 271 Euro abgezogen. Unterm Strich verbleiben somit 1847 Euro.
Alternativ zahlt der Arbeitnehmer Monat für Monat 54,80 Euro in eine private Rentenversicherung ein. Schanz unterstellt, dass der Gruppenvertrag bei der Betriebsrente 5,23 Prozent günstiger ist als die private Versicherung. Bei gleicher Verzinsung erhält der Arbeitnehmer daher eine Bruttorente von 1581 Euro im Jahr. Da private Rentenversicherungen im Alter mit dem günstigen Ertragsanteil versteuert werden (in unserem Fall geht der Arbeitnehmer im Alter von 65 in Rente – der Ertragsanteil liegt daher bei 18 Prozent) und keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, belaufen sich die Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung auf 1534 Euro im Jahr. Der Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber der privaten Rentenversicherung beläuft sich in dem Beispiel auf 20 Prozent.
„Anders als viele glauben, rechnet sich die Entgeltumwandlung insbesondere für Leute, die zwischen 30 000 und 49 500 Euro brutto verdienen“, sagt Betriebsrenten-Experte Schanz. Denn diese Gruppe spart in jungen Jahren Steuern und Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. In diesen Fällen beläuft sich der Vorteil der Entgeltumwandlung – ein Gruppenrabatt von 5,23 Prozent vorausgesetzt – im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung nach seinen Berechnungen im Schnitt auf 24 Prozent.
Geringerer Vorteil für Besserverdiener
Deutlich geringer fällt der Vorteil der Entgeltumwandlung im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung jedoch für all diejenigen aus, deren Bruttoverdienst die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung übersteigt – die also mehr als 49.500 Euro im Jahr verdienen. Denn diese Gruppe spart bis zur nächsten Beitragsbemessungsgrenze, der allgemeinen Rentenversicherung (72 600 Euro), lediglich Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Und obwohl diese Arbeitnehmer in jungen Jahren keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sparen, müssen sie im Alter auf die Auszahlungen den kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag entrichten. Für diese Gruppe liegt die Vorteilhaftigkeit der Entgeltumwandlung nach Berechnungen von Schanz bei durchschnittlich fünf Prozent. „In diesen Fällen gerät die reine Entgeltumwandlung an ihre Grenzen“, bestätigt auch Betriebsrenten-Experte Dommermuth.
Vor allem diese Gruppe sollte akribisch prüfen, ob sich die Entgeltumwandlung für sie lohnt. „Die garantierte Rente sollte höher sein als bei einer privaten Rentenversicherung mit gleichem Beitrag und gleicher Laufzeit“, sagt Max Schmutzer, Betriebsrenten-Experte bei „Finanztest“. Insbesondere, wenn der Vertrag nicht günstig ist und dieser erst in späten Jahren abgeschlossen wird, kann sich die Entgeltumwandlung für diese Gruppe unterm Strich als Minusgeschäft entpuppen.
Profiteure der Betriebsrente und der reinen Entgeltumwandlung sind privat Versicherte. Sie können zwar in jungen Jahren keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei der Entgeltumwandlung sparen, müssen jedoch im Alter auf die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung auch keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Laut Schanz beträgt der Vorteil der Entgeltumwandlung im Vergleich zur privaten Rente um die 50 Prozent.
Diese Vorteile haben jedoch nur dann Bestand, wenn der Vertrag günstig ist und der Arbeitgeber seinem Unternehmen treu bleibt. Denn wer den Arbeitgeber wechselt, kann seinen alten Vertrag – trotz bereits bestehender Abkommen – nicht immer uneingeschränkt weiterführen. Für Verträge, die vor 2005 unterzeichnet wurden, existiert kein Anspruch auf Übertragung der Anwartschaften. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung gibt es zudem lediglich bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. „Doch auch wenn das Geld übertragen werden kann, gehen oft günstige Konditionen wie ein hoher Garantiezins verloren“, weiß Verbraucherschützer Nauhauser.
Eine Wette auf ein langes Leben
Zudem müssen Anleger neben möglichen Schwierigkeiten beim Arbeitgeberwechsel Restriktionen in Kauf nehmen. An das Geld, das in eine Betriebsrente fließt, kommt der Arbeitnehmer frühestens bei Renteneintritt – auch wenn das Geld wegen einer Scheidung oder dem Erwerb einer Immobilie früher benötigt wird. Zudem werden Auszahlungen aus Betriebsrenten im Alter auf die Grundsicherung angerechnet. Und eine Betriebsrente ist – wie jede Leibrente – letztendlich eine Wette auf ein langes Leben. „Eine Versicherungsleistung erhält man erst, wenn man älter wird, als die Versicherer kalkulieren. Die gehen meist von einer Lebenserwartung von um die 90 Jahre aus“, sagt Nauhauser.
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Mehr erfahrenEinen entscheidenden Vorteil haben Betriebsrenten jedoch: Wer auf dem freien Markt wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, kann sich über die Betriebsrente absichern. Denn häufig entfallen bei Gruppenverträgen Gesundheitsprüfungen.
Und wem das alles zu komplex oder unflexibel ist, der kann natürlich auch eine Immobilie, Aktien, ETFs oder Goldbarren erwerben. Dann gibt es in jungen Jahren zwar keine Förderung. Doch dafür fällt die Steuerlast im Alter dann geringer aus. Und Sozialabgaben werden auch nicht fällig.
Die Autorin ist Professorin für Wirtschaftsjournalismus an der Hochschule Neu-Ulm.