Verbraucherschutz : Wenn Banken ihren Kunden das Konto kündigen
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Nicht für alle: Privatbanken wie die Commerzbank haben viele Freiheiten bei Kündigungen Bild: dpa
Ein Grundrecht auf ein Konto gibt es nicht - und für Banken gilt die Vertragsfreiheit. Die Geldhäuser können ihren Kunden ohne Probleme jederzeit kündigen. Jüngstes Beispiel ist die Commerzbank.
Die Zufriedenheitsgarantie von jeweils 50 Euro hat sich die Commerzbank in diesen beiden Fällen gespart. Vor kurzem hat Deutschlands zweitgrößte Bank der Kölner PR-Agentur EP Communications und einer Münchnerin die Konten gekündigt. Auf einige Kontoinhaber will die Commerzbank, die vom Steuerzahler mit gut 18 Milliarden Euro Anfang 2009 gerettet werden musste, offenbar verzichten. Anderen Kunden, die unzufrieden sind und ihr Konto kündigen, zahlt die Bank dagegen eine Zufriedenheitsgarantie. Neukunden erhalten auf ihrem Konto ein Startguthaben von ebenfalls 50 Euro.
Doch andere müssen sich eine neue Bank suchen. Im Fall der Kölner PR-Agentur und ihrer Geschäftsführerin Emitis Pohl datiert das Kündigungsschreiben, das dieser Zeitung vorliegt, vom 5. Februar. Fristgerecht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat ihr die Commerzbank die Kontoverbindung zum 11. April gekündigt. Dazu hat sie jederzeit das Recht. Sie muss nur die Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten.
Der Kontrahierungszwang gilt nicht für alle Sparkassen
Eine ähnliche Klausel findet sich auch in den AGB der Deutschen Bank, die davon in den vergangenen Jahren ebenfalls Gebrauch gemacht hat. Die Kunden fühlen sich dann diskriminiert und gehen an die Presse. Doch für die Banken gilt die Vertragsfreiheit. Es gibt Kunden, mit denen man aus verschiedenen Gründen keine Geschäftsbeziehung unterhalten möchte. Dazu zählen insbesondere extremistische Parteien. Die Deutsche Bank kündigte vor fünf Jahren die Konten der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD).
Im Jahr 2005 trennte sie sich vom Institut für Staatspolitik, das in verschiedenen Presseberichten mit Rechtsextremismus in Verbindung gebracht worden war. Was private Banken dürfen, ist den meisten Sparkassen nicht möglich. Denn die öffentlich-rechtlichen Institute müssen in der Regel „Aufgaben staatlicher Daseinsvorsorge“ erfüllen. Das bedeutet, dass alle Privatpersonen, aber auch Parteien, die nicht vom Verfassungsschutz verboten worden sind, einen Anspruch auf ein Sparkassenkonto haben. Doch es gibt Einschränkungen: Der sogenannte Kontrahierungszwang gilt nicht für alle Sparkassen.
Die Geschäftsbeziehung muss zumutbar sein
Die größte Sparkasse Deutschlands, die Hamburger Sparkasse, ist zum Beispiel in ihren Geschäftsbeziehungen so frei wie die Commerzbank oder die Deutsche Bank. Zwar gilt für die meisten anderen Sparkassen der Kontrahierungszwang, aber die Geschäftsbeziehung muss ihnen auch zumutbar sein. So sind Kunden, die regelmäßig in der Filiale randalieren und andere Besucher oder Mitarbeiter bedrohen, unzumutbar. Auch der Verdacht der Geldwäsche befreit Sparkassen vom Kontrahierungszwang.
Diesen geben folgende Bundesländer ihren Sparkassengesetzen vor: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das hat im Jahr 2003 dazu geführt, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), deren verfassungsrechtliches Verbot wieder diskutiert wird, vom Bundesgerichtshof (BGH) recht bekam. Die Sparkasse durfte das NPD-Konto nicht kündigen. Dagegen war die Commerzbank im Jahr 2009 vor dem BGH erfolgreich, als sie dem rechtsnationalen Verlag „Lesen und Schenken“ das Konto gekündigt hatte.
Eine weitere Begründung der Kündigung ist nicht nötig
Auch auf der politischen Linken blickt die Commerzbank genauer hin. Im Dezember 2013 erhielt eine 62 Jahre alte Münchnerin einen Anruf von der Bank. Die Dame hatte ihrem Sohn eine Kontovollmacht erteilt, woraufhin die Commerzbank sie aufforderte, die Vollmacht zu ändern. Der Bevollmächtigte, Kerem Schamberger, ist führendes Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) in München und wurde auch schon im Verfassungsschutzbericht Bayern erwähnt.
Seine Mutter weigerte sich, die Vollmacht zu ändern. Die Commerzbank kündigte ihr das Konto. Als Grund wurde die entsprechende Klausel der AGB (Nummer 19 Absatz 1) genannt. Eine weitere Begründung der Kündigung ist nicht nötig. Da die Münchnerin 45 Jahre lang Kundin der Commerzbank war, ging der Fall auch durch die Münchner Presse. In den Berichten war dann zu erfahren, dass ihr Sohn ein Konto bei der Stadtsparkasse München hat – offenbar ohne Probleme.
Das Problem ist sein Wohnsitz
Nun hat die Commerzbank auch der PR-Agentur von Emitis Pohl das Konto gekündigt. Seit seiner Gründung hatte das Unternehmen sein Konto dort. Der Umzug zu einer anderen Bank dürfte nicht nur zu Kosten wie etwa durch dem Drucken neuer Briefbögen führen, sondern auch zu unangenehmen Fragen. Offenbar liegt der Grund für die Kündigung darin, dass Pohls Vater, bislang Gesellschafter, seit kurzem auch Mitgeschäftsführer der Agentur ist. Das Problem ist sein Wohnsitz: Teheran.
Den Angaben von Pohl zufolge hatte ein Commerzbank-Berater dies als Grund für die Kündigung in einem Telefonanruf genannt. Geschäftsbeziehungen mit Iran können aufgrund amerikanischer Embargovorschriften empfindliche Strafen für Banken nach sich ziehen. Doch die PR-Agentur soll nur in der Europäischen Union tätig sein.
Banken trennen sich nicht nur aus politischen Gründen von Kunden. Im Juni 2012 ging die Meldung durch die Boulevardpresse, dass die Deutsche Bank dem Erotikmodell Micaela Schäfer und ihrem Manager das Konto gekündigt hatte. Die Berlinerin dürfte einigen Fernsehzuschauern aus dem RTL-Dschungelcamp des Jahres 2012 noch in Erinnerung sein.