Verbraucherschutz : Viele Sparkassen und Banken senken Zinsen willkürlich
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Verbraucherschützer haben in mehreren Fällen intransparente Klauseln in Sparverträgen von Banken festgestellt, die Sparer um Zinsen in Höhe von mehr als 89.000 Euro gebracht haben. Das interessiert auch die Bafin.
Die über mehrere Jahre hinweg stark gesunkenen Marktzinsen führen zum Streit zwischen Sparern und ihren Banken. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet in einem am Donnerstag veröffentlichten Dokument, dass immer mehr Verbraucher die Berechnung der Zinsen auf ihre Sparverträge nicht mehr nachvollziehen können. Das betreffe Verträge mit variabler Verzinsung, deren Zinssatz die Bank je nach Marktlage ändern kann.
Die F.A.Z. hatte bereits am 2. März berichtet, dass Verbraucherzentralen mehrerer Bundesländer gegen willkürlich berechnete Zinsen bei langfristigen Sparverträgen vorgehen, um Nachzahlungen von den Banken an die Sparer durchzusetzen. Gesetze und Rechtsprechung erlauben Banken, Zinssätze an das Marktniveau anzupassen. Das erfordert aber Regeln in den Sparverträgen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die so klar sind, dass Kunden die Zinsänderungen überprüfen und kalkulieren können.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher von Bankkunden eingereichte Sparverträge überprüft und in 43 Fällen intransparente Klauseln festgestellt, die den Anforderungen des Bundesgerichtshofs widersprechen sollen. Insgesamt seien Sparern demnach Zinsen in Höhe von 89.970 Euro vorenthalten worden. Im Schnitt sind das 2092 Euro je Sparvertrag. Die Schadenssummen unterscheiden sich dabei stark und reichen von nur 37 Euro bis 12.820 Euro.
31 betroffene Sparkassen und Volksbanken
Die Verbraucherzentrale listet 31 betroffene Sparkassen und Volksbanken auf. Aus Sicht der beiden Verbände der Sparkassen und Volksbanken handelt es sich laut „Handelsblatt“ vom Donnerstag allerdings um Einzelfälle und um kein grundsätzliches Problem. In Altverträgen haben Banken oft Prämien und Boni zusätzlich zur laufenden Zinszahlung versprochen. Das sollte in Zeiten höherer Zinsen Kunden zum Abschluss bewegen und verhindern, dass sie ihr Geld abziehen, wenn Konkurrenten bessere Konditionen bieten.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) interessiert sich für das Thema. „Wir haben die Bafin bereits mehrfach auf das Problem unzulässiger Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen hingewiesen“, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der F.A.Z. Die Bafin teilte der F.A.Z. auf Anfrage mit, dass ihr das Problem nicht nur aufgrund von Informationen von Verbraucherschützern schon länger bekannt sei, sondern auch aufgrund von Beschwerden von Verbrauchern direkt bei der Finanzaufsicht.
Das Problem falscher Zinsanpassungen betrifft laut Bafin zudem variabel verzinste Kredite. Bereits im Jahr 2016 habe die Behörde dazu eine Umfrage bei den beaufsichtigten Banken durchgeführt. Die Marktuntersuchung sollte klären, ob die Institute ihre Schuldner systematisch benachteiligen, indem sie die Kreditzinsen nur verzögert senken. Die Behörde hatte damals 50 Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen angeschrieben, von denen 13 keine variablen Darlehen an Verbraucher vergeben. Bei sieben Banken stellte die Bafin jedoch Hinweise auf Verstöße gegen die Rechtsprechung fest und ging der Sache nach.