Vorsicht beim Immobilienkauf
- -Aktualisiert am
Beim Richtfest ist die Freude über die eigenen vier Wände noch groß Bild: dpa
Der Bundesfinanzhof hat eine Arbeitshilfe der Finanzverwaltung für ungeeignet erklärt. Was bedeutet das für den Immobilienkäufer?
Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie können um die Werbungskosten gekürzt werden. Dazu gehören auch die Finanzierungskosten (Zinsen) und die Abschreibung. Bei Wohngebäuden wird, sofern keine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen wird, vom Gesetzgeber eine Nutzungsdauer von 50 Jahren unterstellt, so dass die Abschreibung zwei Prozent des Gebäudepreises im Jahr beträgt. Grund und Boden kann nicht abgeschrieben werden. Daher ist beim Kauf einer Immobilie wichtig, wie sich die Anschaffungskosten auf das Gebäude und den Grund und Boden verteilen. Darüber gibt es häufig Streit zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen. Deshalb hat die Finanzverwaltung eine Arbeitshilfe erarbeitet, mit Hilfe deren man eine Kaufpreisaufteilung selbst vornehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung prüfen kann.
Allerdings hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21. Juli 2020 (IX R 26/19) entschieden, dass diese Arbeitshilfe als Aufteilungsschlüssel ungeeignet ist. Sie gewährleiste keine Aufteilung nach den realen Verkehrswerten, da die Methoden des Vergleichs- und des Ertragswertverfahrens keine Berücksichtigung finden. Zudem bleiben die örtlichen Gegebenheiten unberücksichtigt. Daher sollten Immobilienkäufer vor Erwerb ein Gutachten über den Aufteilungsmaßstab bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter einholen. Sofern das Gutachten sachgerecht ist, sollte dieses auch vom Finanzamt akzeptiert werden. Allerdings ist das Amt nicht an das Gutachten gebunden, es kann ein eigenes Wertgutachten erstellen. Bei Abweichungen muss ein Finanzgericht entscheiden.
Behalten Sie das Geschehen umfassend im Blick.
Zugang zu allen F+Artikeln
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Exklusive Berichte zur Corona-Pandemie und anderen Themen
- Über 500 F+Artikel pro Monat
- Jederzeit kündbar
Sonntagszeitung plus
Jetzt F+ und am Sonntag Lesegenuss mit der FAS
Nur 5,95 € /WOCHE
- Starke Themen, mutige Standpunkte: Die digitale Sonntagszeitung
- Bereits am Vorabend ab 20 Uhr
- Zugang zu allen F+Artikeln
- Jederzeit kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo