Neues Steuergesetz : Steuerrabatt für Elektro-Dienstwagen
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Elektroautos und Hybridfahrzeuge werden in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt. Bild: dpa
Elektroautos und Hybridfahrzeuge werden in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt. Auch ist der Weg für die steuerfreien Jobtickets seit Freitag endgültig frei.
Ein Elektro-Dienstwagen wird bei einer privaten Nutzung künftig steuerlich besser gestellt. Der Bundesrat beschloss am Freitag das Steuergesetz, mit dem die Fahrer von E-Dienstwagen und Hybridfahrzeugen entlastet werden. Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent.
Das Gesetz legt außerdem fest, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Das Gesetz enthält ebenso Regelungen zum Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel. Künftig haften deshalb Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wie Amazon oder Ebay für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen.Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, hieß es zur Begründung der Gesetzesverschärfung.