Und das soll ein Arbeitszimmer sein?
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Immer mehr Menschen arbeiten an einem Arbeitsplatz in ihren eigenen vier Wänden. Bild: dpa
Wegen der Corona-Pandemie haben viele Menschen monatelang im Homeoffice gearbeitet. Das dazugehörige Arbeitszimmer kann deswegen nun häufiger steuerlich abgesetzt werden. Doch die Finanzämter verschärfen die Kontrollen. Was gibt es zu beachten?
Am 31. Oktober ist Stichtag. Dann muss die Steuererklärung für 2020 abgegeben sein, wenn man keinen Steuerberater hat. Wer sich länger Zeit lässt, muss mit Strafzuschlägen rechnen. Es ist also höchste Zeit für eine besondere Steuererklärung.
Besonders ist sie allemal, denn sie erfasst das erste Corona-Jahr. Das war auch steuerlich ein Ausnahmejahr. Der Staat stützte die Bürger mit allerlei zusätzlichen Vergünstigungen. Einer der größten Posten ist dabei das Homeoffice. Da zeitweise mehr als ein Viertel der Beschäftigten überwiegend zu Hause arbeitete, können nun viel mehr Menschen als üblich zusätzliche Aufwendungen geltend machen. Es kann um vierstellige Beträge gehen, die die Steuerlast kräftig drücken können, daher lohnt es sich, auf diese Kosten ein großes Augenmerk zu richten.
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