Verlust trotz Gewinn und umgekehrt
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Der Bundesfinanzhof in München Bild: imageBROKER/Stefan Kiefer
Die Reform der Fondsbesteuerung 2018 führt mitunter zu Überraschungen. Anlegerschützer wollen eine Überprüfung durch die Gerichte.
Als der Gesetzgeber 2018 die Besteuerung von Investmentfonds änderte, war dies ein Systemwechsel. Die Steuer sollte einfacher, aber auch europakonformer werden und nicht zuletzt weniger Gestaltungsspielraum lassen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) aus München hält nun bestimmte Teile der Reform für nicht verfassungskonform und kündigte am Dienstag eine Musterklage für eines ihrer Mitglieder an, mit der man „eine höchstrichterliche Entscheidung“ herbeiführen will.

Redakteur in der Wirtschaft.

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Dies könnte auf die finanzielle Unterstützung bei einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hindeuten. Das verneinte Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der SdK, allerdings auf Nachfrage der F.A.Z. Vielmehr wollen die Anlegerschützer ihre Position „gegenüber dem Fiskus“ verbessern, geplant ist also die Begleitung eines finanzgerichtlichen Verfahrens. Dann müsste sich eines Tages der Bundesfinanzhof mit den Fragen beschäftigen. Daneben prüfen die Aktionärsschützer eigenen Angaben nach weitere Klagen im Zusammenhang mit der Begrenzung der Verlustverrechnung beim Anleihekauf und bei Optionsgeschäften.
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